Hu hu...nicole79 Als ich endlich nach 7Jahren Ehe,mit meinem ersten Sohn schwanger war,durfte ich wärend der gesamten Schwangerschaft nicht arbeiten,denn ein paar Monate zuvor eine Fehlgeburt. Im Mutterschaftsurlaub wurde ich wieder schwanger mit unserer Tochter und mein Arbeitgeber kündigte mir fristlos. Ich ging bis zum Landesgericht Arnsberg,dort sagte man mir das ich finanzieller keinen Schaden hätte und mein Arbeitgeber an Hand seiner Bücher bewiesen hätte,das der Betrieb eine zusätzliche Kraft nicht einstellen könnte. Das hatte nichts mit Ausfallgeld zu tun,hätte er bestimmt gar nicht bekommen von der Ausgleichskasse,denn nach der Entbindung unserer Tochter,musste das Geschäft schließen.Pleite!! Ich bekam also mein Gehalt weiter und machte mir auch keine Gedanken mehr darüber. Jetzt nach 27Jahren mußte ich feststellen,das der Staat mir zwar mein Gehalt,aber nichts in die Rentenkasse zahlte. Natürlich habe ich versucht dagegen anzugehen aber man sagte mir,das der Sachbearbeiter wohl vergessen hätte mich darauf hinzuweisen, das hier für extra ein Antrag hätte gestellt werden muß. Mein Rat an dich... lasse dir alles schriftlich geben,frag und erkundige dich lieber drei mal bevor du etwas sei es beim Arbeitgeber,Ausgleichskasse oder der Krankenkasse unterschreibst.Sicher dich gut ab. Gruss Himbeerbrombeer

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ja es muss früher gemeldet werden

Natürlich ist es so,das sich deine Auffassung von Erziehung nicht unbedingt mit anderen decken muß. Trotzdem würde ich ,bei Anzeichen einer Verwahrlosung sofort das Jugendamt einschalten. Dieses solltest du nicht anonym tun,sondern ganz offen deine Bedenken dem Amt schildern!

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