Hallo Ihr Lieben,
würde gern in Erfahrung bringen, wie Ihr die Situation seht, vielleicht kann ja auch der Eine oder die Andere aus Erfahrung oder von Berufs wegen etwas beisteuern... Folgender Fall:
Eine Frau wird im gemeinschaftlichen Keller eines Mehrfamilienhauses von dem Inhaber einer anderen Wohnung belästigt und trotz Abwehr mehrfach an der Brust angefasst. Noch Schlimmeres passiert nicht - möglicherweise, weil die Frau eindeutig gezeigt hat, sich bis aufs Äußerste verteidigen zu wollen.
Die Sache geht an die Polizei, der "Grabscher" bekennt sich auch vor einem Zeugen zu der Tat, nun wird die Staatsanwaltschaft das Sagen haben.
In Amtsdeutsch heißt der Vorwurf "Beleidigung auf sexueller Grundlage". Ob der Mann dafür eine Strafe bekommt, steht noch in den Sternen.
Wie sieht die Sachlage aus, wenn die betroffene Frau den Grabscher nun auf Schmerzensgeld verklagen würde? Letztlich ist es ja nicht nur die Grabscherei, es stellen sich ja auch andere Folgen ein: die Frau meidet es, in den Keller zu gehen, und übrigens, kann man überhaupt noch die Wäsche im Garten aufhängen oder geiert der Grabscher dann womöglich... Also, so einfach abgehakt ist die Sache für die Frau ja nicht.
Würde man auf Schmerzensgeld klagen - wie macht man das überhaupt, braucht die Frau dafür einen Anwalt?
Letztlich ist die Intention die Folgende: die Frau schätzt den Grabscher so ein, dass es ihn am meisten treffen würde, wenn er Geld blechen müsste. Selbst behalten will sie das gar nicht, denkt sich allerdings, ein Frauenhaus oder ähnliches würde sich über eine zusätzliche Spende sicherlich freuen - und der Typ hätte es verdient.
Ich bitte um Ratschläge und vielleicht auch Erfahrungsberichte...
Liebe Grüße!