Die Paragraphen und die damit zusammen hägenden Aufgaben, Befugnisse und Maßnahmen lassen sich anhand des 4-Säulen-Modells einsehen. Das 4-Säulen-Modell ist ein konzeptionelles Sichertheitsmodell an deutschen Flughäfen, dessen Gesamtaufgabe in 4 Bereiche aufgeteilt ist. Nur durch ein Ineinandergreifen der 4 Bereiche kann eine umfassende Luftsicherheit gewährleistet, und Sicherheitslücken vermieden werden.

§5 LuftSiG: Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden Oberste Behörde ist das BMI(Bundesministerium des Inneren) Luftsicherheitsassistenten> Beliehene der Bundespolizei

§8 LuftSiG: Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber Oberste Behörde ist auch das BMI Luftfahrtbehörden der Länder

§9 LuftSiG: Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen Oberste Behörde ist das BMVBS( Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Stadtentwicklung) Luftfahrtbundesamt

VO (EG) 300/2008> Stellen Reglementierte Beauftragte, Reglemtierte Lieferanten, bis 25.03.2013 Bekannte Versender Oberste Behörde BMVBS Luftfahrtbundesamt

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