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highfiveboom

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highfiveboom
01.06.2019, 20:38
Restforderung abschreiben?

Hallo, folgendes Szenario:

Unsere Forderung gegenüber der im Vergleich befindlichen Firma Müller beträgt 5.950€. Die Vergleichsquote für diese noch im Forderungsbestand L+L befindliche Forderung von 50% wird auf das Bankkonto überwiesen.

Die Restforderung ist somit uneinbringlich geworden und ist abzuschreiben!

Beachten SIe, dass auch in der Restforderung ein MwSt.-Anteil inhärent ist, den es zu berichtigen gilt. Die Forderung stammt aus dem Vorjahr (2017).

Die Buchungsnummer 140 leuchtet mir ein, da 50% der Forderung überwiesen werden. Wie genau aber funktioniert jetzt die Abschreibung, die in die Buchungsnummern 150, 160 & 170 unterteilt ist?

Buchungsnummer: 140 Soll: 113 Haben: 140 Betrag: 2975

Buchungsnummer: 150 Soll: 159 Haben: 140 Betrag: 1740

Buchungsnummer: 160 Soll: 221 Haben: 140 Betrag: 760

Buchungsnummer: 170 Soll: 175 Haben: 140 Betrag: 475

...zum Beitrag
Antwort
von highfiveboom
01.06.2019, 20:52

Entschuldigt, die 1740€ entstammen noch den Anfangsbeständen und stehen in der Aufgabe. Die 760€ und 475€ bleiben mir unklar.

...zur Antwort
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