Hallo!
Habe hier echt einen interessanten Fall....
Folgender Sachverhalt:
Es besteht ein Berliner Testament, wonach folgendes festgelegt ist:
...nach dem Tode des Längstlebenden soll unser Vermögen wie folgt verteilt werden:
1) Die Hälfte unseres Gesamtvermögens sollen erben
a) Erbe A (= 25 %)
b) Erbe B (= 25 %)
2) Die andere Hälfte unseres Gesamtvermögens sollen erben
a) Erbe C (= 12,5 %)
b) Erbe D (= 12,5 %)
c) Erbe E (= 12,5 %)
d) Erbe F (= 12,5 %)
Grundsätzlich ist die Erbaufteilung damit eindeutig.
Problem: Erbe A ist zwischenzeitlich gestorben. Daher ergeben sich für mich einige Fragen:
Da sich Erbe A und B die Hälfte des Gesamtvermögens teilen sollen fällt ggf. demnach der Anteil von Erbe A komplett an Erbe B? Oder muss der Erbanteil zwischen allen Erben gerecht aufgeteilt werden? Und wenn ja mit welchem Verteilschlüssel?
Find den Fall gerade echt zum Kopfzerbrechen... hoffe daher auf Eure Bewertung!
Danke!
Gruß
hhjung123