Antwort
Naja die Frage ist, ob du eine künstlerische Tätigkeit ausführst. Denn dadurch würdest du als Freiberufler §18 EStG gelten. Wenn du aber Events anbietest und in diesen Events Gegenstände verkaufst, ist das ja keine künstlerische Tätigkeit - auch wenn an diesen Events nur Künstler teilnehmen. Daher würdest als Gewerbetreibender gelten.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt richtig aufnehmen und auf deine Frage antworten.
Gruß