Du musst die Familienhilfe natürlich informieren weil du dann in einer anderen Stadt eine familienbetreung bekommst
Also wenn du Pech hast musst du aus der Wohnung ausziehen weil dir nur bis 50qm zustehen.
Das gesetz ist aus SGB2, und eine Eingliederungsvereinbarung verschickt die arge soweit mir bekannt ist nie.
die arge übernimmt nur dann den aus/umzug wenn eine Notwendigkeit vorhanden ist oder du einen festen Job bekommstdas bei dir aber keine Notwendigkeit besteht werden die es nicht übernehmen.
du erkundigst dich mal freundlich ob ein Praktikumsplatz noch frei ist,weil du dich dort beworben hast und noch keine Antwort erhalten hast
geh zu einem Vertrauenslehrer und erzähle ihm/ihr davon
guck auf www.local24 ;)
so einen traum hatte ich auch mal.heute bin ich mit diesem Traum(Mann) sehr glücklich und ich fand ihn damals ziemlich doof.Liebe kennt keine Grenzen.ein Traum wurde bei mir wirklichkeit. :)
ich denke doch mal das hat nichts mit der Art der Geburt zutun. Ich habe selbst zwei Kaiserschnitte gehabt und eine sehr innige Bindung zu meinen Kinder habe ich bis heute noch.;)
wenn das so wäre dann würden 90% der Menscheit nur zwerge sein :-)
strong text wenn jeder so denken würde dann darf man sich nicht wundern wenn die kinder nichts mehr tun wollen und kein Menschwürde jemals wieder was tun.
Ich finde sowas sehr Egoistisch
bei einer vierköpfigen Familie stehen dir bis 90qm zu
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wenn im Mietvertrag steht das die Wohnung bezugsfertig ist sprich renoviert dann muss der Vermieter die Wohnung renovieren oder dir einen vernünftigen vorschlag machen. Das heisst z.b er stellt das Material und du renovierst selber