Rein rechtlich gesehen muss sie niemanden auf das Grundstück, bzw. ins Haus lassen. Ist ihr die Person nicht bekannt und will sich auch nicht ausweisen, dann ist es überhaupt kein Problem diese Person des Grundstückes zu verweisen. Nur muss man auch den Mut dazu haben... einen Sachverständigen darf ein Interessent natürlich. Aber ich hoffe natürlich, dass diesem penetranten Ehepaar nun eindeutig gesagt wird, dass diese das Haus unter keinen Umständen bekommen?

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Diese Datei ("HIS") gibt es. Es gibt auch ein Recht darauf, Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten zu erhalten. Sinn und Zweck ist es, Betrugsfälle einzudämmen. Im KFZ-Bereich werden dort z.B. Totalschäden gespeichert, da es eine beliebte Betrugsmasche ist das gleiche Fahrzeug in Unfälle zu verwickeln und jedes mal als Totalschaden abrechnen zu lassen.

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Zumindest wurde hier ja schon mal der rechnerisch richtige Beitrag genannt. Allerdings kommt es für den genauen Beitrag dann auch darauf an, ob dein Versicherer zum neuen Jahr den Tarif anpasst.

Beispiel: Heute sind 100% = 100 Euro. Passt der Versicherer seinen Tarif um 5% nach oben an, sind es 105 €.

Des Weiteren wird jedes Jahr auch die Regionalklasse angepasst (als Erklärung: für jeden Zulassungsbezirk wird eine eigene Regionalklasse gebildet, je nach dem wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens dort ist). Zu dem noch die Typklasse, die ebenfalls jedes Jahr neu angepasst wird (als Erklärung: hier wird von einem Treuhänder ausgerechnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens deines Fahreuges ist).

Den genauen Betrag für das nächste Jahr vorherzusagen ist also ziemlich unmöglich. Voraussetzung ist natürlich auch, dass du in dem Jahr keinen Schaden mehr verursachst.

Das der Tarifbeitrag für die nächsten Jahre stabil bleibt, oder gar sinkt, ist aufgrund der aktuellen Marktlage eher nicht zu erwarten. Die Prämien werden, mitunter erheblich, steigen.

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Bezüglich der Frage nach dem Versicherungsschutz für den Körper: hier gilt entweder eine spezielle Insassenunfallversicherung, die Bestandteil des Versicherungsvertrages für das Fahrzeug sein kann (aber im Regelfall nicht ist), oder eine private Unfallversicherung. Allerdings, bei einem Unfall, auch von dir verursacht,bezahlt die Behandlungskosten die normale Krankenkasse.

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Ja, das ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert. Wo der Unfall passiert ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für einen Unfall gegeben sind, d.h. es muss ein "Anstoss von Außen" stattfinden. Dieses ist hier gegeben.

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Bei 2,2 Promille wird er auch noch später Post von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen, die die Aufwendungen für den Schaden es Unfallgegners erstattet haben möchte, sofern der Unfall an sich auch auf die Alkoholisierung zurückzuführen ist.

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Gibt es noch sonstige Zeugen? Eventuell den Feuerwehrmann? Ansonsten frage bei deiner Versicherung nach, was der Unfallgegner dort angegeben hat.

Welchen Haftungsnachweis hat er dort vorgelegt? Im Normalfall reguliert keine Versicherung, wenn die Haftung nicht geklärt ist - und dazu gehört auch beide Seiten zur Sache zu hören.

Hast du keine Schadenanzeige von deiner Versicherung bekommen? Hat diese eventuell dir mehrfach geschrieben? Sofern sie nichts von dir hört, wird sie sich irgendwann auf die Nachweise der Gegenseite verlassen müssen. Im schlimmsten Fall wird sich dann irgendwann deine Versicherung an dich wenden und den Schaden bezahlt haben wollen, da du deiner Pflicht zur schnellstmöglichen Meldung des Schadens nicht nachgekommen bist. Das ist aber eher unwahrscheinlich, aber im Bereich des Möglichen.

Auf jeden Fall würde ich jetzt deinen eigenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung anmelden und schildern. Eventuell lässt sich dann deine Versicherung auf einen Deal ein: Solltest du deinen Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen stellt deine Versicherung den Vertrag evtl. so, als hättest du keinen Schaden gehabt und dein Schadenfreiheitsrabatt wird wieder umgestellt.

Allerdings, deiner Schilderung nach würde ich eher von einer 50/50-Regulierung ausgehen. Wer Rückwärts fährt hat sich gemäß StVO so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Und der Unfallgegner hat nicht genügend Abstand gehalten. Beide haben eine Teilschuld.

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