Erstmal: mach dich nicht verrückt mit einer eigenen Internet-Diagnose. Bei den Symptombeschreibungen finden viele, gerade Jugendliche, Eigenarten, die auf sie zutreffen. ADHS-Diagnostik ist aber weiterreichend. Wenn es dich beruhigt, lass dich testen. Vielleicht nach einem Gespräch mit einem Vertrauenslehrer, der auch den Fragebogen ausfüllen kann. Es ist ohnehin besser, wenn die Lehrer die Problematik kennen, falls du ADHS haben solltest. Übrigens kann man trotz ADHS gute Noten haben, so gibt es z.B. viele Hochbegabte, die ADHS haben.
Es ist definitiv kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Du musst es bei der medizinischen Untersuchung natürlich angeben. Es gibt dann ein paar Fragen dazu. Allerdings können dadurch einige Truppenbereiche in der Eignungsbescheinigung ausgeschlossen sein. Du kannst aber trotzdem ordentliche Laufbahnen einschlagen. Die feste Struktur und viel Sportangebote im Tagesablauf wirken sich sogar günstig auf AD(H)S - Symptome aus. (Erfahrungsaussage)
Besserwisser-Tips kannst du anhören, vielleicht ausprobieren, aber dich nicht belasten lassen. Das Einnässen sollte von einem Arzt, besser noch, wenn in der Nähe, in einer Kinder-Urologischen Abteilung einer Klinik, abgeklärt werden. Hatte wir auch, allerdings mit Jungs. Die hatten einfach eine Harnleiterverengung. eine kleine OP und alles war ok. kann auch psychisch im Zusammenhang mit ADHS sein, wenn es z.B. belastende Ausgrenzungen in Schule usw. gibt. Es gibt auch eine sogenannte Klingelhose, die sehr gut bei psychischer Ursache helfen soll. Die wird nachts getragen und meldet mit kleinem Weck-Alarm, wenn es Tröpfchen gibt...
mal unabhängig davon, dass belegt werden müsste, dass die Schäden tatsächlich während des Umzugs entstanden sind (und nicht schon früher bestanden), bist du gegenüber deinem Vermieter für Schäden in diesem Fall im Treppenhaus, haftbar, weil es dein Umzug war. Erstens musst du dich mit dem Vermieter auseinander setzen und in zweiter Linie musst du dich mit der Spedition einigen. Das kann sich als schwierig erweisen, weil Speditionen gern darauf verweisen, dass Schäden (wo auch immer) direkt noch vor Ort, also noch während der Anwesenheit der Transporteure gemeinsam mit diesen dokumentiert werden müssen, damit sie anerkannt werden. Mit etwas Glück und Verhandlungsgeschick läuft sowas gern auf einen (auch außergerichtlichen) Vergleich hinaus, wobei die Spedition dein Verhandlungspartner ist, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht. Der zweite Vertragspartner ist dein Vermieter, steht wahrscheinlich auch etwas im Mietvertrag von wegen "Schäden durch Dritte verursacht" für die du haftest. Falls sich Spedition und Vermieter darauf einlassen, das untereinander zu klären, ist es dein Glück, wenn nicht bzw. ohne Ergebnis, siehe oben.
Auch mit einer manifestierten ADHS-Diagnose kannst du deinen intellektuellen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Berufe erlernen und in einem "normalen" Arbeitsumfeld ausführen. Es gibt nur wenige Einschränkungen: z.B. Pilot könntest du nicht werden. Notwendig erscheint mir eine begleitende Therapie, hierzu solltest du deinen Arzt befragen. Ich kenne Leute mit ADHS, die im Gastgewerbe, im IT-Bereich, als (selbständige) Kaufleute und im sozialen Bereich gelernt / studiert haben und arbeiten. Welche Berufeszweige zu dir passen (und die dir auch gefallen) solltest du ausführlich testen lassen, falls du noch keine Vorstellungen hast. Machbar ist vieles. Eine Besonderheit bei ADHS ist oft, dass derjenige sich in Bereichen, die ihn besonders interessieren, auch tatsächlich und intensiv konzentrieren kann. Du solltest nur auf jeden Fall auch mit Lehrern sprechen und dir profess. Hilfe suchen.
Es fallen NUR die Angebotsgebühren weg, egal wie hoch dein Startpreis ist. Sonst nichts.
Du solltest die Narbe entweder im Krankenhaus oder von einem anderen Arzt untersuchen lassen! Nach was Schlimmen klingt es erstmal nicht. Probleme gibt es immer mal, ist ja ein größerer Eingriff gewesen. Aber Ferndiagnose ist natürlich nicht möglich. Also untersuchen lassen, gerade, wenn es vielleicht eine Allergie gewesen sein soll. Sonst bleibst du ja weiter beunruhigt. Und eigentlich brauchst du "Ruhe" (=Entspanntsein) uneingeschränkt. für dein Kind.
Eine 5 im Nebenfach verschlechtert zwar den Durchschnitt, mehr auch nicht. Zum "Trost": meine Schwester hat mit einer 5 in einem Hauptfach das Abi bekommen, weil in anderen Fächern alles 1 bis 4 war (Wahlpflichtsprache Latein, mit 'ner 5 sogar als "Großes Latinum" anerkannt). War zwar blöd für den Durchschnitt, aber es hat trotzdem mit dem Wunschstudienplatz geklappt. UND du hast ja noch Zeit, um dich zu verbessern.....Keine Sorge um die jetzige Versetzung!
OHNE schriftlichen Vertrag (und sicher ohne Zeugen bei den Vereinbarungen) kannst du rechtlich gar nichts machen! Ohne Quittungen, von ihr unterschrieben, kannst du nicht belegen, dass du ihr Geld geliehen hast. Leider eine ziemlich vermurkste Geschichte! :-((( Du kannst es nur direkt mit ihr versuchen, schriftlich per Einschreiben/Rückschein, kannst Ratenzahl. anbieten, kannst auch mit RA drohen, aber, wenn sie sich auskennt, geht das ins Leere.
Ja, die werden gutgeschrieben, wenn du z.B. Ware defekt oder steht nicht mehr zum Verkauf ankreuzt.
Normale Briefe werden sehr gern und regelmäßig ignoriert, wenn es gegen die Interessen des Empfängers geht (Versicherungen, Energieversorger, teilweise Vermieter behaupten das regelmäßig). Vor gericht hat ein normaler Brief keine Beweiskraft, falls es soweit kommen muss,
Selbst Einschreiben mit Rückschein sind nur sicher, wenn du den Inhalt von einem Zeugen lesen lässt, diesen Brief vor seinen Augen eintütest und mit ihm bei der Post ablieferst. Ansonsten gibt es oft die gern genommene Behauptung, im Einschreiben sei gar nicht drin gewesen.
Im Falle eines Falles zählt vor Gericht ausschließlich der bewiesene Zugang des entsprechenden Inhaltes beim Empfänger als erwiesen.
Je nach Unternehmen kannst du versuchen, es telefonisch zu klären. Dann merkst du auch, wie rigoros das gehandhabt wird. Wenn da nichts geht , kannst du es bei der Beschwerdestelle der Versicherungsgesellschaft wie oben beschrieben schriftlich monieren. Wichtig: du musst ausdrücklich an die "Beschwerdestelle" adressieren! Das hilft dann oft. (Diesen Rat habe ich übrigens von einer allerdings sehr kulanten Versicherung.)
Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht.
Wenn es ein älterer Vertrag ist, KANN es sein, dass da Klauseln zu Schönheitsreparaturen drin sind, die ungültig sind., weil z.B. starre Fristen.
Das musst du am besten mit einer Mieterberatung klären, ob und welche Vereinbarungen in deinem Vertrag gültig bzw. unwirksam sind.
Das kann man hier nicht alles klären ohne Einzelheiten des Vertrages zu kennen.
Du hast ein Recht darauf, regelmäßigen Kontakt mit deinem Kind zu haben. Wenn dies mit der Mutter nicht zu klären ist, wende dich an das Jugendamt.
Wie du mit einem Baby umgehen musst, kann dir vielleicht deine Mutter oder eine andere Mutter mit Kind zeigen, wenn es die Mutter deiner Tochter nicht macht. Vor allem, rede mit ihr, frag sie wie es geht usw..
Es klingt an, dass sich die Mutter mit sich und dem Baby selbst überfordert fühlt, das ist aber nicht ungewöhnlich am Anfang. Man will ja alles richtig machen und hat viel Angst. Auch der völlig andere Tages-Nachtablauf kann ziemlich belastend sein. Und diese Überforderung projeziert sie dann auf dich.
Aber warum die Idee mit der Pflegefamilie? Da steckt scheinbar mehr hinter.
Ich denke, das Jugendamt kann da Hilfe bieten, auch für dich und deinen Wunsch, eine Beziehung zu deinem Kind aufzubauen.
Schutzgeld wird verlangt, weil der Verkäufer damit sicher gehen will, dass es dem Käufer ernsthaft um das Tier geht. Eine Art "Sicherheit", weil bei "kostenlos" jeder kommen würde ohne unbedingt nun gerade einen Hund haben zu wollen, nach dem Motto " ok, wenn geschenkt....".
DHL liefert die Post der Post aus, Briefe und Pakete kommen mit dem gleichen Zusteller (der DHL). Ist bei uns auch so, die fahren mit ihren kleinen Autos herum und liefern alles zusammen aus, was früher oder auch in Großstädten noch getrennt war/ist nach Briefpostzusteller für Briefe und Paketpostzusteller für Päckchen und Pakete.
Das kannst du heute beim Postamt abholen, gegen Vorlage des Personalausweises. Zusatzleistung / Inkasso bedeutet entweder oder, also eins von beiden. Wenn also Einschreiben angekreuzt ist, ist es das. (Bei Inkasso wäre z.B. Nachnahme angekreuzt.)
Diese Frage beantworte ich nicht so gern, weil ich dein Ritzen nicht indirekt unterstützen möchte, indem ich dir rate, wie du es vertuschen kannst.
Dennoch:
Für heute kannst du nur mit einer leichten (langärmeligen) Bluse rausgehen.
Sofern keine roten Blutstriche zu sehen sind, kannst du es mit Flüssigpflaster versuchen.
Um das Problem zukünftig nicht mehr zu haben, solltest du allerdings das Ritzen sein lassen, notfalls dich an einen Arzt wenden, der dir eine Psychotherapie verschreibt.
Jetzt wird es Sommer, du willst leichte Kleidung tragen wollen, vielleicht ist das ja ein Ansporn, dieses Ritzen aufzuhören.
Da wirst du um den "Stress" wohl nicht herum kommen: Karte sperren lassen, neue Karte, irgendwie belegen, dass du zu der Zeit zuhause warst. Evtl. hilft, wenn du noch weißt, wann und wo du deine ec-Karte zuletzt eingesetzt hast.
Seltsam ist nur der niedrige Betrag. Entweder war nicht mehr verfügbar oder es war ein "Versuch", deshalb sofortige Kartensperre!
Die Bank muss das ersetzen, wenn du nachweisen kannst, dass du das nicht warst.
Möglicherweise liegt das am Vollmond. Nicht abtun, es gibt Menschen, die an den Tagen um Vollmond herum trotz Müdigkeit partout nicht einschlafen können. Ich selbst und einer meiner Söhne haben auch dieses Problem, obwohl wir körperlich richtig müde sind und es keinerlei Probleme zu denken gibt. Es passiert nicht immer so heftig, meist bei klarer Nacht, wenn der Mond richtig hell leuchtet. Und nein, das ist keine Einbildung, sondern beruht auf Beobachtungen und wurde auch schon ärztlich bestätigt. Da wir eigentlich sehr gut ein- und durchschlafen, fielen solche Nächte (und Zusammenhänge) natürlich über die Jahre hinweg auf.
Aber eine Kombination kann helfen:
- wenn Zeit und Gelegenheit, Sport an der frischen Luft
- vor dem Schlafen (-wollen) 1 Becher heiße Milch mit Honig möglichst zügig trinken
- Fenster über Nacht geöffnet, mindestens auf Kippstellung lassen, aber mit Jalousie oder Vorhang abdunkeln
- im Bett noch etwas lesen
Das ist keine Garantie, aber zumindest kann es die Wachphase verkürzen.
Ich würde das Einbinden nicht selbst machen, ist nicht ganz so einfach.
Es gibt noch vereinzelt Buchbindereien, die tolle Arbeit leisten ganz nach Wunsch und Vorstellungen des Auftraggebers. Die Deckblätter können dabei selbst gestaltet sein oder es gibt eine riesige Auswahl an Material für jeden Style, auch, dass es "alt" aussieht.
Ich habe in Berlin excellente Erfahrung mit einer Buchbinderei (Handarbeit) gemacht. Schau mal ins Branchenbuch deiner Umgebung, da findet sich bestimmt auch noch ein Buchbinder.
Nein, wenn dir grundsätzlich das Kindergeld in dem Zeitraum zusteht, bekommst du das vom Job Center abgezogene Kindergeld nicht zurück. Dort geht man davon aus, dass Kindergeld gezahlt, bzw. nach Bearbeitung auch insgesamt nachgezahlt wird.
Eine Rückzahlung der verrechneten Kindergeldes wäre nur der Fall, wenn dir Kindergeld in einem Teil des fraglichen Zeitraums nachträglich nicht zugestanden wird von der Familienkasse, oder nur teilweise zusteht (z.B. bei getrennt lebenden Elternteilen kann das sein).
Unverständlich ist, warum die Bearbeitungszeit bei der Familienkasse ein Jahr andauert, wenn das Kindergeld eindeutig dir allein und vollständig zusteht. 2-3 Monate kann es schon mal dauern, aber 1 Jahr ist unzumutbar. Allerdings muss die Familienkasse diese Beträge an dich nachzahlen. Diese Nachzahlung wird dann natürlich nicht noch mal vom Job Center als "Einkommen" verrechnet.
Sollte es sich letztlich herausstellen, dass du nur teilweise kindergeldberechtigt sein solltest, kannst du mit dem entsprechenden Bescheid zum Job Center gehen und eine Teilrückerstattung erwirken. Aber einen Bescheid musst du erstmal haben, bzw. die "formlose" Bewilligung in Form von Nachzahlungen.
Alles, was du im Moment machen kannst, ist, dich schriftlich an die Familienkasse zu wenden und auf kurzfristige Bearbeitung und Auszahlung der offenen Kindergeldbeträge zu dringen.