Da gebe ich Dir völlig Recht, denn der Käufer hätte sich vorher erkundigen müssen.
Viel Glück
Da gebe ich Dir völlig Recht, denn der Käufer hätte sich vorher erkundigen müssen.
Viel Glück
Selbstverständlich kann man das. Das nennt man kaufmännisches Rechnen, nur kommt es immer darauf an wie günstig man Einkaufen kann damit der Profit stimmt.
Ein Freiberufler ist nicht von der Buchhaltungspflicht befreit und bei diesem Umsatz schon gar nicht.
Ich vermute aus Aalen in Westfalen
Jeder Mensch ist für sich und sein Leben selbst verantwortlich, es sei denn er ist durch Krankheit ,Arbeitslosigkeit u.s.w. unverschuldet in die Lage gekommen auf Harz 4 angewiesen zu sein. Wer sich grundlos und aus Faulheit weigert zu arbeiten sollte von der Allgemeinheit keine Unterstützung erhalten.
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