Ganz klarer Mangel der Unternehmers! Behebung erforderlich!

ggf. Sachverständigengutachten anfordern.

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Es reicht, dass die Stösse in etwa 10 cm dicht verschweisst werden. Eine 100% ige Verklebung ist aber kaum möglich, da der Boden ja nicht glatt genug ist.

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Generell gilt, dass der Verursacher hier den Schaden beheben muss! Vorschlag. Gemeinsam versuchen, ob auf der anderen Seite eine Schadensquelle zu entdecken ist. Wenn keine Einigung erreicht wird, hilft nur ein Sachverständiger weiter. Der Schaden sollte eiligst behobenwerden, um Folgeschäden in grosserem Ausmass zu verhindern.

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