Das Zustopfen könnte eine Sachbeschädigung darstellen und das Anketten eventuell ebenfalls. Sollten sich diese Sachen alle auf dem Schulgeundstück befinden und ihr da Nachts hinfahren und alles vorbereiten, so bewegen wir uns auch noch im Bereich des Hausfriedensbruchs oder der Missachtung des Grundstücksrechts. Ob das überhaupt verfolgt wird ist aber fragwürdig.

...zur Antwort