Wenn du es so stark mixt ,dass man das orginal Lied kaum bis gar nicht mehr raus erkennst darfst du es machen aber wenn man es noch raushört kannst du mit strafen von bis zu 20.000€ und 3 Jahren Haft rechnen .Das gilt ab einem Alter von 7

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Nur der Urheber hat das Recht zu bestimmen was mit seinem Werk passiert ,wenn er es kostenlos freigibt kannst du es anhören darfst es aber trotzdem nicht weiterverwerten weil du nicht der Urheber bist

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