Wird ein reparierter Unfallschaden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wertmindernd berücksichtigt?
Führt ein Unfallschaden, auch wenn er durch eine Fachwerkstatt vollständig repariert wurde zu einer Wertminderung eines Autos? Wird dies bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs berücksichtigt, muss man also dafür als Leasingnehmer einen Ausgleich zahlen?
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