Ich denke, auch das steckt in der Frage „Was kostet eine Haushaltsauflösung so ungefähr?“. Nämlich: “Wie schütze ich mich vor unseriösen Entrümplern? Woran erkennt man solche?“

Hier einige Tipps:

Tipp 1. Achten Sie auf der Webseite eines Entrümpelungsunternehmens auch darauf:

• Gibt es das Impressum, worin mindestens Firmenname, Firmenadresse und InhaberIn angegeben sind. Jedes seriöse Unternehmen legt diese Daten offen. Sie wollen schließlich wissen, mit wem Sie Geschäfte machen. 

• Gibt es Fotodokumentationen eigener Räumungen? Unabhängige Presse- und TV-Dokumentationen? Kundenbewertungen?

• Wie lange gibt es das Unternehmen bereits? (Je länger umso besser.)

Tipp 2. Laden Sie die Firma immer zu einer kostenlosen Besichtigung des zu räumenden Objekts ein. Das ist Standard in der Branche! Machen Sie sich selbst ein Bild von der Person/ Firma. Es ist wichtig, sich stets vor Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Sie sollten vorher schriftlich haben, was die Räumung kosten wird. Damit Ihnen nicht am Ende Rechnungen präsentiert werden, worin Traum-Beträge wie € 3760.- draufstehen.

Tipp 3. Sie möchten nur eine alte Couch abholen lassen und finden eine Entrümpelungsfirma im Internet, welche mit herzerfrischend günstigen Preisen lockt. Sie rufen an und man sagt Ihnen, dass das kein Problem sei. „Natürlich holen wir die Couch. Das wird sie € 70,- kosten…“ -- Das klingt erstmals auch vernünftig. Sie sind einverstanden und geben den Auftrag. Jetzt aber Achtung. Die Firma holt die Couch bei Ihnen zum vereinbarten Termin ab. Nach dem Aufladen möchte die Firma natürlich sofort Ihr Geld haben, plötzlich sind es aber statt vereinbarter € 70,- auf einmal € 210,- geworden. Ihnen wird gesagt, dass es so ausgemacht war. Entgegnen Sie € 70 waren vereinbart, so versucht man Sie einzuschüchtern und droht Ihnen damit, die Couch auf die Straße auszuladen. Sie bestehen darauf, € 70,- zu bezahlen, wie vereinbart. Also wird die Couch ausgeladen und nun werden Sie aufgefordert den Stornovertrag zu unterschreiben. ACHTUNG: keinesfalls unterschreiben. Im Kleingedruckten eines solch ominösen Vertrages steht meist: Stornogebühr € 70,- oder € 90,-. Wenn Sie unterschreiben, haben Sie nach einigen Tagen die Rechnung im Briefkasten, die Sie zu bezahlen haben. Bezahlen Sie nicht, geht es weiter ans Inkassobüro, dann zum Anwalt usw. Sie haben diesen Stornovertrag unterschrieben und waren mit der Stornozahlung einverstanden.

Wir raten, in einem solchen Fall, das Kfz-Kennzeichen festzuhalten, die Türe zu schließen und die Polizei zu rufen.

Tipp 4. 1 x Entrümpelung 2 x zahlen?! Ja das gibt’s. Es gibt unseriöse Entrümpler. Wenn Ihnen ein Angebot zu schmackhaft-günstig vorkommt, sollten hier schon die Alarmglocken läuten. Das hat meistens nichts mit Aktion zu tun. Keine seriöse Firma kann eine komplette Wohnung mit 3 Zimmern gratis bzw. für € 150,- räumen, haben Sie nicht überaus wertvolle Sachen in der Wohnung , welche die Aufwendungen decken würden. Sie verstehen, dass jede Firma Personal-, Transport-, Entsorgung–, Versicherungskosten, Steuern, Abgaben … hat. Alle diese Kosten müssen aber stets gedeckt werden und ein Verdienst sollte auch da sein, das wird bei € 150,- nicht der Fall sein.

Das sind meistens Firmen bzw. Privatpersonen, die sich als Firmen ausgeben und Ihnen eine Vorauszahlung berechnen und nach etwaigem Raussuchen der noch verwertbaren Sachen, schnell das Weite suchen. Ihnen verbleibt dann in der Wohnung zurück, der restliche Sperrmüll.

Somit haben Sie Geld in den Sand gesetzt und müssen erneut eine Entrümpelungsfirma kommen lassen.

Tipp 5. Fragen Sie immer vor Auftragserteilung nach einer Versicherung für Schäden (Unternehmer-Haftpflicht). Jedes seriöse Unternehmen sollte Ihnen eine Kopie von dieser zur Verfügung stellen können.

Tipp 6. Befindet sich in Ihren abzutransportierenden Gütern auch Sondermüll, fragen Sie immer vor Auftragserteilung, ob die Firma eine Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle besitzt. (Neonröhren, Altöl, Batterien, Lacke, Farben, Kohle, Elektrogeräte ....) Bitte beachten Sie, dass Sie dafür haften, wenn „Ihr“ Unternehmer von der Exekutive angehalten wird und keine Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle besitzt. Sie haften auch mit, wenn Ihr ganzer Wohnungsinhalt in einem Waldstück gefunden wird. So schnell kann ein Dumpingpreisangebot zur Kostenfalle werden.

Natürlich ist das Gutteil der Entsorger und Entrümpler seriös und top! 

Jedoch aus neun Jahren eigener Unternehmer-Erfahrung als Entrümpler, weiß ich, womit gutmeinende Menschen – hier und da – konfrontiert waren. 

Mit besten Grüßen, Ihr https://www.ruempel-max.at
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