HI kluetje,
vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe so ziemlich alle Googleeinträge dazu studiert, ebens die den Ihrigen Link. Hierbei geht es um die Urheberrechtsverletzung durch das widerrechtliche Benutzen eines Katalogbildes. Erschwerend kam hier dazu das die Beklagte ehemalige Tupperberaterin war, und hiermit sicherlich eine Ausschlussklausel im Vertrag drin hatte.
Aber diese beiden Punkte treffen bei mir nicht zu. Trotz tagelanger Recherche bin ich eigentlich noch so schlau wie am Anfang. Freu mich aber über jede Antwort.
Viele Grüsse