HI kluetje,

vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe so ziemlich alle Googleeinträge dazu studiert, ebens die den Ihrigen Link. Hierbei geht es um die Urheberrechtsverletzung durch das widerrechtliche Benutzen eines Katalogbildes. Erschwerend kam hier dazu das die Beklagte ehemalige Tupperberaterin war, und hiermit sicherlich eine Ausschlussklausel im Vertrag drin hatte.

Aber diese beiden Punkte treffen bei mir nicht zu. Trotz tagelanger Recherche bin ich eigentlich noch so schlau wie am Anfang. Freu mich aber über jede Antwort.

Viele Grüsse

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Hi!

Also um hier mal Klarheit zu verschaffen, ich will weder Waffen verkaufen, noch Bombenanleitungen, ich weiss garnicht was das jetzt soll.

Ich möchte auf einer Homepage, über ein Shopsystem, welche beide in D gehostet sind, Fahrzeugpflegemittel verkaufen, mit Rechnung und Mwst.

Nur kann man in genügend Foren lesen, das Geschäftsinhaber einen netten Brief von einem Abmahnanwalt erhalten haben, weil Sie z.B. die Batterieverordnung nicht in den AGB´s stehen hatten.

Ja ich habe diese drin obwohl ich mit Batterien ungefähr soviel zu tun habe wie ein Eskimo mit einem Tischgrill.

Aber für den Fall das ich in meinen AGB´s ein Komma zuwenig habe oder ein x zuviel, und ein netter Herr Anwalt schickt mir deswegen einen Brief, wie hoch müsste ich dafür haften??

Ich hoffe ich konnte alle Zweifler befriedigen...

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