Da könnte ich wahnsinnig werden.
Kosten für Rücklastschriften sind nichts anderes als ein Schadensersatz. Die Telekom (oder andere) dürfen dann auch nur diesen geltend machen und MÜSSEN ihn auch einwandfrei nachweisen. Wenn die Gebühren bei der Bank durch Gerichte auf maximal 3€ begrenzt worden sind, dann kann die Telekom eventuell noch Porto draufschlagen und das war es. Die Arbeitszeit der Leute muss man NICHT bezahlen - die sind eh da (gibt es auch Urteile in ähnlichen Fällen).
12,50€ würde wohl kein Richter einfach so durchgehen lassen und wie ich es der Antwortmail gelesen habe
" Diese Kosten geben wir in Form einer Pauschale weiter, wenn unser Kunde die Rücklastschrift zu verantworten hat"
wären die 12,50€ durch die Pauschale nicht mehr gerichtsfest.
Ich habe derzeit das gleiche Problem mit eBay... habe schon die Einzugsermächtigung entzogen aber die buchen weiterhin munter ab, was dann wieder zurückgebucht wird. Die wollen dann immer 8€ haben...
Ich treibe das Spiel so weit bis die mich verklagen - freue mich schon drauf.