frag doch mal deine mama wie sie zu einem hund stehen würde.. generell kann ein hund bis zu 8 stunden alleine sein.. natürlich solte das nicht zu oft vorkommen.. aber wenn ihr euch beschließt einen welpen zu holen, gelten diese stunden nicht.. wenn ihr ihn länger als ne halbe stunde alleine lasst ( & da spreche ich aus erfahrung:D) knabbert er euch alles an was ihm zwischen die pfoten kommt..

probiert es doch vorerst mal mit einem pflegehund.. da könnt ihr schauen, wie es ist, mit einem hund zu leben..

hunde werden meistens so schnell wieder abgegeben wie sie gekauft wurden.. weil sie eben mehr als kuschelige freunde sind.. sie machen arbeit & die meisten übersehen das..

vllt hast du ja in der nachbarschaft jemanden der einen hund besitzt.. dort kannst du ja fragen ob du ab und zu mit ihm gassi gehen darfst & mit ihm spielen kannst.

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Darf ich mich als Kampfsportler nicht verteidigen?

Hallo

Ich trainiere seit 7 Jahren unregelmäßig Kung Fu. Ich hab es dabei immerhin bis zum grünen Gurt gebracht. Und auch wenn ich in diesem Leben wohl kein Bruce Lee mehr werde, glaub ich das ich mich gegen einen wütenen Kneipenschläger ganz gut wehren kann.
In letzter Zeit hab ich allerdings 2 Geschichten gehört, bei denen ich mir nicht mehr so sicher bin.

Fall 1:
Ein Schwarzgurtträger einer anderen Schule beobachtet wie ein Straßendieb einer älteren Dame die Handtasche klaut.
Er rennt den Dieb hinterher und bringt diesen durch ein Tritt in die Beine zu Fall.
Dann kniet er sich auf den Dieb und kontrolliert diesem mit einem "Polzeigriff" bis die Polizei eintrifft.
Der Dieb hatt von dem Sturz Prellungen und Schürfwunden an Hand, Knie und Gesicht.

Vor Gericht wird mein Bekannter zu einer Geldstrafe von 1500€ wegen Körperverletzung verurteilt.
Begründung des Richters: Als Kampfsportler hätte er in der Lage sein müßen den Dieb auch ohne "Gewalt" zu stoppen.

Fall 2:
Ein Grüngurtträger gerät in einen Verkehrsstreit ohne Zeugen.
Im Laufe des Streits kommt es zu einer leichten Rangelei (Anfassen, Schubsen). Mein Kollege Abwehrtechnicken ein und sein Kontrahent lässt dann auch von ihm ab.
Später behauptet er mein Freund habe ihn ins Gesicht geschlagen, und sein Beweis ist eine leicht Rötung.
Um zu "beweisen" das diese Rötung nicht von einem Schlag sein kann berichtet er das er Kampfsportler ist und ein Schlag von ihm ins Gesicht mehr verursacht als nur eine leichte Rötung.(Was ich bestätigen kann, sein Punch is ne Bombe)

Am Ende wird er zu 800€ Strafe wegen Körperverletzung verurteilt. Weil der Richter der Aussage des anderen zu 100% folgt.
Begründung: Als Kampfsportler hätte er sich von vornerein gar nicht erst provozieren lassen dürfen.

Das macht mir ehrlich gesagt ein wenig Angst.
Muß ich mich in Zukunft zusammenschlagen lassen, nur weil ich in der Lage bin mich zu wehren? Das macht doch keinen Sinn.

Bevor ich mit dem Kampfsport anfing war ich ein wilder Junge, der in erster Linie durch blosse Kraft und roher Gewalt seine Kämpfe anging was mir auch ein Anzeige wegen schwerer Körperverletzung einbrachte. Die wurde eingestellt weil mein Gegner Polizeibekannter Hooligang war und vermutlich auch weil ich damals noch kein KF machte.
Heute bin ich durch mein Training in der Lage allein durch mein Auftreten eine Konfrontation zu vermeiden und seit ich trainiere hatte ich auch keinen Auseinandersetzung mehr.
Und selbst wenn ich heute eine Schlägerei hätte wäre ich in der Lage meinen Gegener zu überwältigen ohne ihn gleich ins Krankenhaus zu schicken.

Und ausgerechnet jetzt darf ich mich nicht mehr wehren?
Soll ich das nächste mal meinen Gegner unkontrolliert Halbtot prügeln um nicht in den Verdacht zu kommen Kampfsportler zu sein?

Nachdenckliche Grüße
Kai

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egal ob man kampfsportler ist oder nicht... wehren darf man sich immer! wenn man in seiner freizeit kung fu macht, hat man es natürlich leichter.. aber generell darf man sich IMMER selbst verteidigen wenn man sich bedroht fühlt

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