Sehr geehrte Profis und Experte,
anbei ist ein Rätsel, was mich gerade beschäftigt und um einen Tipp oder Ratschlag wäre ich sehr dankbar. Es geht um Maklerprovision und neue Regelung zu Bestellerprinzip ab 01.06.2015.
Ein Mensch hat von einem Makler per Fax eine Liste der Wohnungen zur Miete bekommen, hat sich für eins entschieden. Es gab die Wohnungsbesichtigung wo der Vermieter selbst die Wohnung gezeigt hat, dabei hat der Makler nichts gemacht, nur da gestanden. Der Mensch möchte jetzt die Wohnung anmieten und hat den Makler darüber benachrichtigt. Makler sendet folgende Email zurück:
------ E-Mail: ----------------------------------------------------------------------
*Sehr geehrter Mensch,
wir danken für die schnelle Zusendung der gewünschten Unterlagen. Wir haben diese bereits an den Vermieter weitergeleitet.
Vorab senden wir Ihnen im Anhang eine "Verbindliche Mietgarantie" für diese Wohnung. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben baldmöglichst zurück.*
Interessant ist natürlich Inhalt dieser Unterlage aus dem Anhang ("Verbindliche Mietgarantie"):
------ Verbindliche Mietgarantie ----------------------------------------------
*Hiermit garantiere ich, ...... zu nachstehenden Bedingungen die Wohnung .... mieten werde.
....
Miete: XXX,- € NK-Vorauszahlung: X,- € mit jährlicher Abrechnung Kaution: 3 Monatskaltmieten
Maklerprovision: Provision, wie Herr MAKLER mitgeteilt hat, normalerweise 2 Monatskaltmieten (XXX,- € x 2) + 19 % MwSt., aber dieses Mal wurde mit Ihnen folgende Sonderregelung getroffen: 1,8 Monatskaltmieten (XXX,- € x 1,8 ) zahlbar an XXX. * ----------------------------------------------------------------------------------------
Nun ist der Mensch jetzt verzweifelt. Was tun? Zahlen wäre dem neuen Bestellerprinzip wiedersprechend. Macht es Sinn das Papier zu unterschreiben und im Anschluss zu klagen?
Danke!