Antwort
...es geht nicht um einen Nachmieter, sondern um den Vermieter und somit Eigentümer, der vertraglich verlangt, dass die eingebauten Gegenstände wie Strahler in der Zimmerdecke, Fußboden im Zimmer und Badwaschtisch,
sowie Duschtür, bei Auszug in der Wohnung verbleiben.