Ich war am 21. Juni bei einer Besichtigung und habe zugesagt, dass ich zum 1.8 einziehen will. Darauf folgte dann der Mietvertrag und das Bürgschaftsformular, was ich schon mal lesen und nächste Woche unterschreiben soll.
Mir gefällt allerdings der Vertrag nicht und außerdem ist mein Bürge jetzt abgesprungen. Ich will deswegen absagen, zwei Wochen vor Einzug.
Muss ich damit rechnen, Schadensersatz zahlen zu müssen? Ist das zu kurzfristig gewesen?