Hallo,
Sind Änderungen möglich, nachdem die Frist für Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid verstrichen ist?
- vor Arbeitslosigkeit war ich in den letzen 4,5 Jahren lückenlos in Vollzeit bei zwei Arbeitgebern beschäftigt.
-
Ich hatte die Arbeitsbescheinigung nur vom letzten Arbeitgeber ausfüllen lassen, bei dem ich 1,5 Jahre beschäftigt war.
-
Ich habe, nachdem die Widerspruchfrist abgelaufen war, gemerkt, dass die Anspruchsdauer weniger als 12 Monate ist.
Kann ich jetzt die Arbeitsbescheinigung vom vorletzten Arbeitgeber ausfüllen und die Anspruchsdauer korrigieren lassen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Antworten.