Guten Tag, ich bin Student und arbeite seit März als Werksstudent im Einzelhandel. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet und wöchentlich sind 20 Stunden festgelegt. Meine tatsächlichen bisherigen wöchentlichen Arbeitszeiten sind wie folgt:

KW 9: 14,5h (davon 8,5 Samstags)

KW 10: 18,5h

KW 11: 33h (davon 8,5 Samstags)

KW 12: 33h (davon 8,5 Samstags)

KW 13: 18,5h (+8,25h Samstags, die krankheitsbedingt ausgefallen sind)

KW 14: 27h (davon 8,5 Samstags)

KW 15: 33h (davon 8,5 Samstags)

KW 16: 19,5 (davon 8,5 Samstags)

KW 17: 19h (davon 6,25 Sonntags)

KW 18: voraussichtlich 18h

Jetzt wäre meine Frage: Welche Regelungen muss ich beachten, um im Laufe des Zeitjahres nicht mein Werksstudenten-Privileg zu verlieren?

Die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden wird voraussichtlich auch während der Vorlesungszeit überschritten, dann allerdings durch Arbeit auch am Wochenende (wie in KW 14)