Hallo! vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten!
Ich habe 2009 von meiner verstorbenen Tante eine Gartenlaube geerbt. Die Gartenlaube(Haus) hat eine grösse von ca. 63qm (1Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Küche, 1Bad und eine Diele) und wurde 1949 erbaut. Erlaubt waren damals 1949 aber nur "laut Bauschein" genehmigt vom Magistrat von Berlin 45qm. Heisst....es wurde damals einfach grösser gebaut und es wurde nie was dazu gesagt bzw unternommen.
Jetzt habe ich ein neuen Pachtvertrag gemacht und nun wollen der Vorstand und das Grünflächenamt (als Bestandteil des Vertrags) von Berlin, dass ich die Diele(6,80qm), die fest am Haus angebaut ist(alles Gemauert), abreisse. Dann verbleiben mir immernoch genehmigte 56,23qm.
Problem ist, wenn ich die Diele abreisse.........kann es passieren, das die Aussenwand risse bekommt!....was denen egal wäre............habe selbst dafür aufzukommen!
Auch wenn ich den Vertrag kündige oder gekündigt werde, soll ich laut Vertrag auf 24qm zurückbauen und wenn das nicht geht, soll ich alles abreissen???!!!
Das Haus steht jetzt 60 jahre hier......habe ich da kein Bestandsschutz?
Können die einfach drauf bestehen, dass ich die Diele abreissen muss? bzw bei einer Kündigung komplett abreissen oder auf 24qm zurückbauen muss??
Wer hat ein wenig Ahnung und sagt mir, was ich machen kann?