Im Werkschutz braucht man die Werkschutzfachkraftausbildung oder evtl. die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ( GSSK) oder aber sogar den Meister für Schutz und Sicherheit , je nachdem was der Kunde fordert
Im Objektschutz reicht meistens die Unterrichtung nach §34a aus , es sei denn der Arbeitgeber oder auch der Kunde fordert die Sachkundeprüfung gemäss §34a der Gewerbeordnung