Die Richterin der Scheidung war bisher im Strafrecht tätig. Ich wurde am 19.7.18 nach 37 Ehejahren geschieden da meine Frau mit ihren Cousin angebandelt hat. Unterhaltsklage meinerseits ist anhängig da ich weniger als ein Hartz IV Empfänger im Monat habe.. Meine Unterhaltsklage hätte wenig Erfolg da die Richterin auf ihre Position der Unterhaltszahlung besteht wurde mir mitgeteilt.

Die nachvollziehbaren Argumente meiner Anwältin werden nicht anerkannt.

Kann ich ein Befangenheitsantrag stellen und eine andere Richterin anfordern?