Sobald man aus der (vereinbarten) Probezeit raus ist und es sich nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, gilt der allgemeine Kündigungsschutz. Außerdem gibt es noch weitere individuelle Faktoren. Es kommt darauf an, welche Kündigungsgrund vorliegt. An diesem Grund und der individuellen Situation des Arbeitsnehmers wird sich dann entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Das kann man für sich schon mal grob selbst rausfinden, hier ist ein recht ordentliche Übersicht:
https://kuendigung.berlin/kuendigungsschutz