Was meinst Du mit "die" Exe-Datei?
Die Website macht nicht den Eindruck, dass es dort um illegale Produkte geht wie z.B. Produkte aus Tieren, die in der EU unter Artenschutz stehen, oder Kopien.
Der Prozessorkühler ist der wichtigste Kühler in Deinem System. Der muss sich IMMER drehen, mindestens langsam, wenn das Systen eingeschaltet ist. Wenn der sich nicht dreht, SOFORT wieder aussschalten und nachschaun woran es liegt, sonst besteht die dringende Gefahr, dass Dein wertvoller Prozessor abraucht.
Offenbar benötigt das Programm vom Betriebssystem Rechte, die Dein Nebenkonto nicht hat. Solange Du keine entsprechenden (z.B. Administrator-)Rechte hast, ist die Eingabe notwendig, und zwar bei jedem Start des Programms.
Das wundert mich nicht, denn die Frage beinhaltet zu wenig Informationen, um sinnvolle Antworten geben zu können.
Sowas entwickelt sich mit der Zeit, aber es scheint 1876 begonnen zu haben: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/eingeschleppte-art-schottland-startet-massenkeulung-grauer-eichhoernchen-a-575042.html
Ja das kannst Du, denn so wie Du es geschrieben hast, sollte sich die Sperre nur gegen das Onlinebankingportal.
Es gibt keinen Grund Angst zu haben, denn was kann denn im schlimmsten Fall schon passieren? Eine Absage. Und? Die Alternative, sich gar nicht zu bewerben, führt auf jeden Fall dazu, dass es nichts wird.
Also - ran an die Tasten und bewerben! Und sich parallel dazu mal umzuschauen, was gehen könnte, falls es mit dem BKFH nicht klappt.
Bei mir hat bisher eigentlich immer geholfen, den Account auf dem Handy zu löschen und einfach nochmal anzulegen. Keine wirklich befriedigende Lösung, hat aber spätestens nach 2-3 Mal immer funktioniert.
Wenn auf der Website "(Standard)" steht, einfach ignorieren... und falls da schon was steht, so lassen wie's ist. Und wenn das Feld leer ist, einfach leer lassen.
Also dass ein Telefon "nach dem Einschalten plötzlich", also ohne dass vorher etwas Besonderes gemacht wurde wie z.B. ein SIM-Karten-Tausch, nach einem Netzentsperr-PIN fragt, ist allerdings merkwürdig...
Typischerweise ist so ein Code notwendig, wenn man ein Handy, das man subventioniert von einem Netzanbieter (z.B. von der Telekom) nun mit einer SIM-Karte eines anderen Netzanbieters (z.B. Vodafone) betreiben will. Das auf den ursprünglichen Netzanbieter festgelegte Handy muss in diesem Fall durch Eingabe des Entsperrcodes von seiner "SIM-Lock" befreit werden, damit es die andere SIM-Karte akzeptiert. Diesen Entsperrcode müsstest Du vom bisherigen Netzbetreiber bekommen.
In welchem Zusammenhang ist der Begriff gefallen? Website, Artikel, Fernsehsendung, ...?
Aus https://msdn.microsoft.com/de-de/library/dn336946.aspx:
"Drücken Sie in Windows Setup UMSCHALT+F10, um ein Eingabeaufforderungsfenster zu öffnen. Bereinigen Sie das Laufwerk mithilfe von DiskPart, und konvertieren Sie es in den GPT-Partitionsstil:
diskpart list disk select disk clean convert gpt exit
(...) Jetzt können Sie das Eingabeaufforderungsfenster schließen und die Windows Setup-Installation fortsetzen."
- Den zuständigen Berater im BFD finden: http://www.bafza.de/das-bundesamt/organisation/beraterinnen.html
- Anrufen oder anmailen und die im jeweiligen Einzelfall notwendigen Schritte durchsprechen
Das bezieht sich meiner Erfahrung nach auf jede einzelne Schicht pro Tag beziehen, d.h. Früh-/Spät-/Nachtschicht zähle jeden Tag extra. Das wären also 4,60/Tag. Zur Sicherheit würde ich mir das aber vor Unterzeichnung des Vertrags nochmals explizit bestätigen lassen, damit es kein böses Erwachen gibt.
Typischerweise solltest Du als Heimanwender mit IPV4 keine Probleme haben, die durch IPV6 gelöst werden. Im Gegenteil, nicht jedes Gerät kommt schon mit IPV6 klar, was relativ neu ist, also ist die Kompatibilität mit IPV4 besser. Mir fällt jedenfalls kein landläufiges Szenario ein, wo das anders wäre...
Host- und Netzanteile einer IP-Adresse kann man allein aus der IP-Adresse selbst nicht bestimmen. Was man dazu noch bräuchte, wäre eine Information darüber, wie groß das Subnetz ist; da würde z.B. die Netzmaske helfen.
Ein Artikel, der das ganz gut und wirklich Schritt für Schritt beschreibt, ist http://www.itslot.de/2013/12/ipv4-subnetting-berechnen-schritt-fur_22.html.
Klar kann man ein Stromkabel anzapfen, wenn man es aufschneidet und einen Abzweig anlegt. Ob das bei Euch zutrifft, kann aber wirklich nur ein Elektriker vor Ort klären, der sich ggfs. etwas mehr Zeit nehmen müsste, alles wirklich gewissenhaft zu prüfen. Was auch schon vorgekommen ist: Ein Mieter hat mit einem Verlängerungskabel eine seiner Steckdosen mit einer Steckdose eines anderen Mieters verbunden (nicht ganz risikolos, also bitte NICHT ausprobieren!!!), damit Strom aus dem Kreislauf des anderen Mieteres abgezapft, und somit den anderen Mieter zu 50% an den eigenen Stromkosten beteiligt. Besonders perfide, weil besagtes Kabel ruckzuck installiert und wieder entfernt werden konnte, bevor es der andere Mieter bemerkt. Die Moral von der Geschichte: Offene Steckdosen können auch eine "Abzapfstation" sein... Abhilfe: abschließbare Steckdosen.
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http://travel.bjoerne.com/einreise-von-thailand-nach-laos-ueber-die-grenze-huay-xai/