Nein er hatte nur eine Lebensgefährtin, war nicht verheiratet,sie steht auch nicht im Testament. Mein Halbruder ist Haupterbe, Stieftochter und ich mit dem Pflichtanteil.

Wollte eigentlich im Pflichtteilsrecht ABGB §773a Absatz 3., Antworten finden,dass wenn der Vater zu Lebzeiten den Kontakt zu mir grundlos ablehnt, den gesetzlichen Pflichteil sowie bei mir 1/4 nicht halbieren darf!!!

Wie schon gesagt ich wusste nichts von Ihm, seitdem er gestorben ist,vor ein paar Monaten.

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