Antwort
Der Sendungshinweis "auf Wunsch des Empfängers" bei einem Einwurfeinschreiben ist seltsam. Bei einem Einwurfeinschreiben wird der Brief in den Hausbriefkasten eingeworfen, anders als bei einem normalen Einschreiben. Wie kann die Post wissen, dass der Brief auf Wunsch des Empfängers weitergeleitet wurde?
Der Empfänger (die Behörde) ist nicht umgezogen. In den Briefen, die ich vorher von der Behörde erhalten habe, steht auch nur die eine Behördenanschrift im Briefkopf, eine andere Adresse gibt es nicht.
Alles sehr seltsam. Wozu ein Einwurfeinschreiben, wenn der Absender nicht nachvollziehen kann, ob und bei wem der Brief angekommen ist?