Danke für die Antworten. Im Internet der iranischen Botschaft habe ich eben bisher folgendes gefunden:
In Iran wird die Rechtswirksamkeit einer in Deutschland geschlossenen Ehe unter Beteiligung mindestens eines iranischen Staatsangehörigen nur anerkannt, wenn nach der Eheschließung die Registrierung der Ehe bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung oder in Iran erfolgt. Sie ist an keine Frist gebunden und muss von den Ehegatten selbst veranlasst werden. Sollte die Ehefrau dem Islam angehören, ist eine Anerkennung für den iranischen Rechtsbereich nur möglich, wenn der nichtmuslimische Ehemann vor der Heirat zum Islam übertritt. Entsprechende Bescheinigungen stellt z.B. das Islamische Zentrum Hamburg e.V. aus. Die Nichtregistrierung einer Ehe ist nach iranischem Recht strafbar.
Werde mich an die iranische Botschaft wenden.