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Hier greift der Taschengeldparagraph:
Ab dem 7. Lebensjahr kann der Minderjährige also auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Kaufvertrag abschließen, wenn er die Leistungen aus seinem Taschengeldrahmen erbringen kann.
Allerdings schreibt der § 110 BGB keinen Höchstbetrag vor, für die der Minderjährige einkaufen darf. Das Sparen des Taschengeldes ist ja erlaubt und so kommen dann auch schon größere Beträge zusammen.
Nach meinem Erachten solltest du dir Sims also ohne Probleme kaufen können!