Danke für die Antwort.

bzgl. des Fahrgelds trifft das für normale Arbeitgeber zu, jedoch nicht für Zeitarbeitsfirmen. Habe hier schon einiges gelesen, bin mir aber nicht sicher. Es heist immer wieder das die Fahrt zur Arbeitsstätte (Leihfirma) selbst zu tragen sind. Sollte mich die Leihfirma anderswo einsetzen sind die Kosten jedoch zu tragen (gesetzliche vorgabe). Oder sehe ich da was falsch?

Eine Einblick in die Stechuhr wird mir vermutlich nicht gewährt, ich habe mir aber die Zeiten notiert. Es wurde nicht 1 Minute + berechnet.

Es handelt sich bei der Kleidung um Schutzkleidung wie zB Sicherheitsschuhe, Blaumann und Wetterfeste Sicherheitskleidung (mit Warnweste) da die Tätigkeit im Freien liegt.

Das anlegen von Sicherheitskleidung sollte doch evtl. auch zur Arbeitszeit gehören?

Gruß Hannes

PS: Im Vertrag steht auch das sie KM Geld zahlen für die Fahrt zum Entleiher, jedoch wird es einfach abgelehnt.

 


 

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