Generation Praktikum wird scheinbar von der Generation Probearbeit abgelöst - Rechte von Bewerbern?

... und das sogar für umme. Was JETZT besser ist, weiß ich nicht! Letzteres soll wohl dazu dienen, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen können, ob sie zueinander passen. Da frage ich mich: Wofür gibt es dann in Deutschland noch die gesetzlich zulässige Probezeit? Die wie der Name sagte, für beide Parteien eine Zeit auf Probe darstellt, die auch angemessen entlohnt wird. Sie dient unter anderem als Phase des Kennenlernens und dafür, um festzustellen, ob die beiden Arbeitsvertragsparteien zueinander passen und der Arbeitnehmer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die zu besetzende Stelle verfügt. Laut §622 Abs. 3 BGB kann „(...) während der vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, (...) das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Hierdurch ist somit auch geregelt, daß beide Parteien das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beenden können. Es sei denn, es wurden Sonderregelungen vereinbart. Also, für was gibt es dann die Probearbeit für umme? Um den Arbeitgeber noch mehr zu schützen? Etwa vor dem BÖSEM, demjenigen, der ARBEITEN will? Wie kann überhaupt die Erwartungshaltung entstehen, daß ein Mensch in der Wirtschaft etwas arbeitet und dafür kein Geld bekommt? Dabei auch keine Sozialbeiträge abgeführt werden? Ist das nicht am Rande der Legalität und verboten? Dabei durch eine Probearbeit die eigenen Fähigkeiten wieder und wieder für einen Gotteslohn unter Beweis zu stellen? Arbeitsleistung sollte für (verantwortungsbewußte) Arbeitgeber geschehen und Entlohnungswert sein. Wahre Arbeit – wahrer Lohn! Man muß von der Arbeit leben können und die Bezahlung muß angemessen hoch sein. Skandalös so finde ich, ist es, daß sogar schon vor einem Vorstellungsgespräch die Aufforderung zum Probearbeiten kommen kann. Unentgeltlich, einige Stunden, Tage, Wochen. Klar, man soll sein Engagement zeigen. Oft wird man dabei auch scheinbar ausgenutzt, um aufzuräumen oder etwas zu machen, was sonst keiner im Unternehmen erledigen möchte. Da frage ich mich, wie jemand früher, ohne ein Probearbeiten überhaupt eingestellt werden konnte und was der Sinn einer Probezeit sein kann? Wie ist es mit der Sozialversicherung? Oder handelt es sich bei der Probearbeit bereits um ein Arbeitsverhältnis? Unterwirft sich nicht schon der potentielle neue Mitarbeiter dem Weisungsrecht des Arbeitgebers indem er eine Leistung erbringt? Wäre dann eine Vergütung keine Pflicht und Sozialbeiträge müßten abgeführt werden???

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Teil 2: Wie sieht es weiterhin mit der Probearbeit aus, wenn man sich beruflich neu-/ umorientieren möchte und man in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder Arbeit suchend gemeldet ist? In letzerem Fall muß man immer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Oder einen Urlaub beantragen!!! Tut man dies nicht, so muß man bei der Agentur für Arbeit melden, daß man zur Probearbeit „eingeladen“ (oder wie nennt sich das???) wurde. Um weiterhin Arbeitslosengeld etc. zu beziehen muß dort daraus eine Maßnahme beim Arbeitgeber gemacht werden. Generell müssen eine Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit genehmigt werden. Scheinbar wissen dies einige Arbeit suchenden nicht. – Meine Betreuerin wies mich darauf auch nicht hin! Zufällig habe ich es in einer TV- Sendung erfahren und darüber recherchiert. Und es stimmt wirklich, es bedarf einer Genehmigung, sonst kann durch die Abwesenheit das Arbeitslosengeld gestrichen werden und in besonderen Fällen auch noch ein Bußgeld oder gar eine Strafanzeige folgen.

Folglich frage ich mich, wer die Zeit und das Geld für eine Probearbeit hat. Schwarzarbeit ist es nicht, da kein Geld fließt. Dann doch wohl Sozialversicherungsbetrug. Was vielleicht schlimmer ist, als Steuerhinterziehung? Aber das ist Theorie. Wer lehnt sich gegen die Aufforderung zur Probearbeit auf, der dringend eine berufliche Veränderung braucht oder Arbeit suchend ist? Nur beim kleinsten Aufmucken heißt es „Ade, C'est la vie, goodbye“ und der nächste Bewerber wird aus dem Stapel herausgezogen und zum Probearbeiten eingeladen... Vorwiegend wird die wohl bei Berufen ohne Studium angewendet. Aber ich kenne viele andere Fälle. Daher kann es sich um keine subjektive Beobachtung handeln.

Wieviel Rechte hat ein Bewerber???

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