Teil 2: Wie sieht es weiterhin mit der Probearbeit aus, wenn man sich beruflich neu-/ umorientieren möchte und man in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder Arbeit suchend gemeldet ist? In letzerem Fall muß man immer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Oder einen Urlaub beantragen!!! Tut man dies nicht, so muß man bei der Agentur für Arbeit melden, daß man zur Probearbeit „eingeladen“ (oder wie nennt sich das???) wurde. Um weiterhin Arbeitslosengeld etc. zu beziehen muß dort daraus eine Maßnahme beim Arbeitgeber gemacht werden. Generell müssen eine Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit genehmigt werden. Scheinbar wissen dies einige Arbeit suchenden nicht. – Meine Betreuerin wies mich darauf auch nicht hin! Zufällig habe ich es in einer TV- Sendung erfahren und darüber recherchiert. Und es stimmt wirklich, es bedarf einer Genehmigung, sonst kann durch die Abwesenheit das Arbeitslosengeld gestrichen werden und in besonderen Fällen auch noch ein Bußgeld oder gar eine Strafanzeige folgen.
Folglich frage ich mich, wer die Zeit und das Geld für eine Probearbeit hat. Schwarzarbeit ist es nicht, da kein Geld fließt. Dann doch wohl Sozialversicherungsbetrug. Was vielleicht schlimmer ist, als Steuerhinterziehung? Aber das ist Theorie. Wer lehnt sich gegen die Aufforderung zur Probearbeit auf, der dringend eine berufliche Veränderung braucht oder Arbeit suchend ist? Nur beim kleinsten Aufmucken heißt es „Ade, C'est la vie, goodbye“ und der nächste Bewerber wird aus dem Stapel herausgezogen und zum Probearbeiten eingeladen... Vorwiegend wird die wohl bei Berufen ohne Studium angewendet. Aber ich kenne viele andere Fälle. Daher kann es sich um keine subjektive Beobachtung handeln.
Wieviel Rechte hat ein Bewerber???