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hanna1986

17.08.2011
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hanna1986
17.08.2011, 19:17
Harz 4 Bedarfsgemeinschaft - Darf kein Besuch empfangen - bei Eltern

hi

da ich gesehen haben das man hier meistens schnell eine vernümpftige antwort bekommt, hoffe ich auf schnelle abhilfe.

zur situation: bin schüler - ü25, lebe bei eltern in einer bedarfsgemeinschaft und stehe nicht im mietvertrag.

frage: dürfen meine eltern mir besuch verbieten, bzw aussuchen wen ich ich die wohnung lasse?

danke im vorraus

...zum Beitrag
Antwort
von hanna1986
17.08.2011, 19:38

wow, ihr seit aber echt schnell !

dachte mir das sie mir das wegen der bedarfsgemeinschaft nicht verbieten können, besonders nicht weil sie ja für mich mitkassieren, obwohl ich ja dann nichts zu melden habe. also müsste ich meinen eltern theoretisch nichts von dem was ich bekommen würde abgeben. da ich ja eh nichts zu melden haben.

suche eh schon eine neue wohnung.

at Olivia337 ich bin nie gut gewesen in rechtschreibung.

@ all, danke für eure schnellen antworten. mach mich mal weiter auf die suche nach einer eigenen wohnung und falle unnötiger weise vater staat noch mehr zur last.

thanks @ all.

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