Antwort
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die Regelung doch im Gesetz (zumindest im Thüringer KitaG) festgeschrieben ist.
§ 14 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG Für Leitungstätigkeiten gibt es zusätzlich einen Stellenanteil für jedes Kind von 0,01 Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VZB).
Daraus ergibt sich dann in der Rechnung: 100 Kinder x 0,01 VZB = 1,0 VZB. 1,0 VZB entspricht einen Arbeitsumfang von 40 Std. pro Woche
Viele Grüße Wolfgang