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hank0815

21.11.2012
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hank0815
21.11.2012, 10:47
Kitas Freistellung von Leitungen - gesetzlich geregelt?

Hallo! Für eine Ausarbeitung, die ich aktuell schreibe, habe ich folgende Frage: In Kitas werden die Leitungen ja anteilig von ihren Betreuungsaufgaben je nach Anzahl der Kinder freigestellt. Sind diese Freitstellungsmodalitäten irgendwo gesetzlich geregelt oder ist das jeweils Sache des Trägers? In den entsprechenden Gesetzestexten (z.B. Thüringer Kitagesetz) konnte ich bisher nichts dazu finden. Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank vorab!

...zum Beitrag
Antwort
von hank0815
22.11.2012, 08:36

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die Regelung doch im Gesetz (zumindest im Thüringer KitaG) festgeschrieben ist.

§ 14 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG Für Leitungstätigkeiten gibt es zusätzlich einen Stellenanteil für jedes Kind von 0,01 Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VZB).

Daraus ergibt sich dann in der Rechnung: 100 Kinder x 0,01 VZB = 1,0 VZB. 1,0 VZB entspricht einen Arbeitsumfang von 40 Std. pro Woche

Viele Grüße Wolfgang

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