Ich gehe mal davon aus, dass mit dem Pflegeverlaufsbericht die Pflegeberichte gemeint sind? Wieso solltest Du solch einen Eintrag nicht machen dürfen? Er ist in seiner Information eher knapp gehalten. Es gibt die üblichen W- Fragen, die man einbauen sollte. Gerade bei sowas würde ich da etws genauer schreiben. Wer, was, wann, wie, wo bla bla... Also Dr. X kam um 07.45 Uhr, da er vorher über die fehlenden Vitalzeichen (keine Atmung, kein Puls, kein Herzschlag bla bla bla) von Bew. XY informiert wurde. Dr. stellte den Tod von Bew. XY fest, der Todeszeitpunkt wurde mit 07.00 Uhr angegeben. Die Todesursache wurde als geklärt angesehen (in Klammern setze ich dann die mögliche Todesursache).

All das kannst Du unabhängig davon schreiben, ob es eine Verfahrensanweisung gibt, in dem der Arzt dies tuen muss. "FREI schreiben" ist das Stichwort. Es wurde noch niemand zu etwas verdonnert, weil er zuviel geschrieben hat. Viel schlimmer sind fehlende Einträge. Du hast die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation. Egal ob es um Flüssigkeitsbilanzierung oder eben das Versterben eines Bewohners ist. Und die Dokumentation muss immer zeitnah erfolgen. In meinen Augen hast Du keinen Fehler gemacht. Hat Dich deine WBL oder PDL dafür gerade stehen lassen oder warum Deine Nachfrage?

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Hallo. Die erste Frage ist doch: Wie kommst Du darauf, dass Du Wasser im Körper hast? Hast Du geschwollene Körperregionen? 

Wasser lagert sich in Gewebe ein, oftmals steckt hier ein Problem(Chen) im Herz- Kreislauf- System. Soetwas gilt es dann beim Arzt abzuklären. Es gibt bestimmte Tests, die du durchführen kannst. So zum Beispiel den Fingerdruck- Test. Drücke einfach mit dem Daumen auf die Stelle, die dir Sorge bereitet. Lässt Du los und es ist ein Abdruck in Form einer Delle zu sehen, hast Du Wassereinlagerungen. Auch dann bitte nicht mit entwässernden Tee´s etc. arbeiten und keinen Arzt hinzuziehen! Wichtig: In JEDEM Fall zum Doc! 

Gute Besserung. 

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