ganz abgesehen von der grundsätzlichen Entscheidung in der Kirche zu sein handelt es sich bei der Kirchensteuer auch um eine Ausgabe die im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig ist, d.h. abhängig vom persönlichen Steuersatz erhält man einen Teil der gezahlten Kirchensteuer zurück.
Das ist überhaupt kein Problem. Die Steuererklärung ist immer eine Jahreserklärung und du mußt die Errklärung für alle Einkünfte vom 01.01. bis 31.12.09 machen. Das bedeutet, daß man vor dem 01.01. des Folgejahres sowieso nicht mit der ERklärung beginnen kann. Der reguläre Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.05. des Folgejahres. Wenn Dich das Finanzamt aber nicht direkt aufgefordert hat eine Erklärung abzugeben, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht keine Säumniszuschläge zu befürchten.
Du solltest dir auf jeden Fall eine zweite Lohnsteuerkarte besorgen, weil die Firmen nicht so schnell reagieren können/wollen. Das wäre dann eine Karte mit der Lohnsteuerklasse 6. Die Lohnsteuer wäre zwar höher als auf der 1. Karte aber das würdest du bei der Jahreserklärung angrechnet bekommen bzw. es würde erstattet werden. Evtl. kannst du den Zweit-Job auf freiberuflicher Basis machen aber das wollen viele Arbeitgeber nicht und dann müsstes du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Bei Jobs auf Steuerkarte mit Steuerklasse 1 bzw. 6 ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig und du mußt sie nur machen wenn es sich auch lohnt.
Hallo, dann hast du vermutlich vorher auch keine Lohnsteuer und Kichensteuer bezahlt. Eine Einkommensteuererklärung ist dann auch nicht notwendig wenn du Single bist.
ich würde dir auch empfehlen beim Finanzamt anzurufen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten haben die Sachbearbeiter die direkte Möglichkeit zu überprüfen ob die gearbeitet hast. Du bist allerdings auch verpflichtet die Steuererklärung abzugeben wenn du mehr als 400 € Lohnersatzleistungen z.B. ALG I oder Krankengeld erhalten hast. Das wird oft vergessen.
2009 ist ja das aktuelle Jahr für das die Einkommensteuererklärung jetzt im Jahr 2010 gemacht wird. Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht die. Mit Lohnsteuer wird die Steuer die beim Arbeitnehmer einbehalten wird bezeichnet. In der Einkommensteuererklärung müssen auch evtl weitere Einkünfte z.B. aufgrund von Zinsen oder Vermietung angegeben werden. Auch eine Erklärung für 2008 ist noch möglich. Online wird auch von den Finanzämtern bevorzugt. Man findet die Online-Erklärung im Internet im Elster-Portal.