Seit Ende 2010 muss die Endreinigung in Deutschland optional angeboten werden . Das ist Gesetz und heißt der Gast kann bei Buchung selbst entscheiden ob Er die Endreinigung selbst übernimmt oder gegen einen vorher anzugebenden Aufpreis vom Vermieter ausführen läst.
Antwort
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Vorsicht , Ich habe aktuell den gleichen Fall . Auch ich war der Meinung das ich nach Ablauf der Buchung das Hausrecht in meiner Ferienwohnung habe . Polizei einschalten bringt überhaupt nichts , sogar nach tätlichem Angriff auf mich . Ich darf laut Polizei die Wohnung nicht betreten , obwohl das Nutzungsrecht der Wohnung , Buchung war vom 01.09.- 30.09.2011 , abgelaufen ist .Ich darf weder Strom noch Wasser abstellen , das ich ja bezahle, dann kann mich der Benutzer der Wohnung wegen Nötigung anzeigen . bei . Die Polizei stellt die Nutzung einer Ferienwohnung einer normalen Vermietung gleich . Ich kann keinen Gesetzestext finden der mir die genaue Rechtslage erklären kann . Also Vorsicht eigenmächtigen Unternehmungen