Mietrecht Katzenhaltung

Tierhaltung nur im Einzelfall... -.-

da ich mein ganzes Leben mit Katzen verbracht habe fehlen sie mir jetzt sehr. Aus beruflichen Gründen bin ich nun in eine ca. 40 qm große Wohnung umgezogen. Nun steht aber im Mietvertrag:

§§§ Tierhaltung (z.b. Hunde- und Katzenhaltung) ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur im Einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht für solche Kleintiere, durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigung oder Gefährdungen entstehen können und keine Ekelgefühle bei Dritten hervorgerufen werden. Eine erteile Zustimmung erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres. §§§

Zusätzliche Informationen am Rande:

  • Meinem Gedanken mir einen Hund anzuschaffen hat mein Vermieter vor einiger Zeit zerstört mit dem verweiß auf einen empfindlichen Teppichboden *kopfgreif ( meine Meinung nach ist es kein besonderer Teppichboden)

  • Die Mieterin unter mir hält sich 3 Katzen. ( jedoch kann es sein das ihr Boden mit Laminat bedeckt ist)

Nun die Frage hat mein Vermieter tatsächlich das Recht mir eine Katze zu verbieten?

Ich sehe Katzen weder als Wohnungszerstörende Terminators oder als ekelhervorrufende Tiere. Und die Sache mit dem Teppich *lach nunjaaaa....

Meine bisherigen Erfahrungen mit meinem Vermieter wahren eher negativ. Daher rechne ich fest damit das er einer Katzenhaltung nicht zustimmt sollte ich ihn Fragen.

Vielen Vieeeeeelen Dank für eure Antworten Eure Gwen

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LLLLEEEUUUTTE IHR WIEDERSPRECHT EUCH....

das thema ist schwierig...das mit den Allergien kann ich verstehen...da smit dem teppich weniger...es ist ein einfacher teppichbode...wenn man den alle 2 tage saugt sollte der kaum dreckig werden...sollte dem kätzchen mal schlecht werden kann man das auch raus machen...ich kenn das phänomen mit brechenden katzen auf teppichen :-P

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