Hallo, ich würde auch eher die Originale aufbewahren - evtl. gibt es da ja auch, wie beim Finanzamt die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist von z. B. Originalhandwerkerrechnungen, LG
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Hallo, wow, ihr seid ja superschnell mit Euren Antworten - vielen Dank.
Die Kündigung hatte ich am 14.02.2015 im Briefkasten - abgeschickt wurde sie von dort am 11.02.2015 - 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit.
Ich bin bis zum Ende des Monats krankgeschrieben - also kann ich meinen Resturlaub bis zum Kündigungstermin tatsächlich nicht nehmen.
Ich war heute schon beim Arbeitsamt - dort wurde mir gesagt, dass ich bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen soll.
LG
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vvvvv