Hallo und danke für alle Antworten im vorraus,
eine dringliche Frage:
Ich arbeite mit einigen Kollegen im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb, 3 Schichten Werktags und 2 Samstag und Sonntags.
§ 7 Abs. 5 ARG schreibt vor, dass an Feiertagen die erste und die zweite Schicht zu entfallen hat.
Arbeitsgesetz ist wohl nicht durch Kollektivverträge etc. auszuhebeln?
Der für mich geltende KV sagt "Zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils sowie zur Sicherung der Beschäftigung vereinbaren die Kollektivvertragspartner im Sinne des § 12 a Arbeitsruhegesetzes (ARG), dass bei betriebs- oder kundenspezifischen Notwendigkeiten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen möglich sind."
Jedenfalls meine konkrete Frage ist, ob der Arbeitgeber nun regulär Schichtarbeit an gesetzlichen Feiertagen vorschreiben darf, warum auch immer (KV? Sondergenehmigungen? Gibt es irgendeine Möglichkeit das ARG legal zu umgehen?) oder ob die erste und zweite Schicht an gesetzlichen Feiertagen wie das ARG vorschreibt zu entfallen hat.
Bin auf Antworten gespannt :-)
Freundliche Grüße