Saitenforum.de hier findet man alles was man zum Schläger bespannen wissen muss

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habs jetzt begriffen war einfach nur blind. stinknormaler dreisatz.

1.gesamtleistung addieren, 2.kosten dieser kostenstelle durch die gesamtleitungsmenge dieser kostenstelle dividieren um die die kosten pro leistungseinheit zu ermitteln 3. mit dem verbrauch der gewünschten kostenstelle multiplizieren. 4. bei den hinteren kostenstellen darauf achten, dass vor dem errechnen des leistungssatzes die zuvor ermittelten kosten zu den primärkosten hizuaddiert werden

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Ja jetzt hab ichs verstanden. Ist ja nichts anderes als ein Dreisatz. 98=100 2= X 2100/98 oder eben 2/98100 Das mit den Tagen fände ich logischer, wenn ich den Prozentsatz aus 2*100/98 also 2,0408 geteilt durch 21 Tage rechnen würde, damit ich dann weis welcher Prozentsatz auf ein Tag entfällt. Diesen kann man ja dann auf 360 Tage also ein Jahr hochrechnen durch Multiplikation mit 360. Mein Problem war hier dass ich die Rechengesetze nicht kannte, die besagen, dass (2/98) * (360/21) das selbe ist wie (2/98): 21 * 360. Naja Dank deiner Antwort hab ich das Problem auf alle Fälle verstanden nochmal vielen Dank. Übrigens wie nennt man nochmal diese Rechenregel die da oben zur Anwendung kommt?

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Hat sich erledigt hast dich nur verschrieben aber mit 64000 gerechnet. nochmal danke!!

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hab doch noch eine frgae. warum hast du mit 60000 gerechnet und nicht mit 64000?

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Alles klar ok mein Fehler. Habe fälschlicher weise nur mit 3 gerechnet. und ich habe mal wieder nicht zuende gelesen das ich ab VZ2010 nicht mehr den 13139 sondern den 13469übersteigenden Betrag nehmen muss. So jetzt passt alles also nochmal ein dickes Dankeschön!!

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Ich habe nicht die Grundtabelle benutzt sondern die Formel nach §32a EstG. Inwieweit darf man sich das eigentlich aussuchen ob man die Grundtabelle oder die Formel benutzt? Meine Rechnung war: 19115(Est §32a von 64000)-5698(Est von 30000) =13416 steckt da schon irgendwo der Fehler drin?

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Super vielen Dank!! Das ist einfach nur typisch für diesen Prof. die Hälfte der Zeit die ich gelernt habe, habe ich damit verbracht auf irgendwelche Lösungen zu kommen, bei denen sich dann rausgestellt hat, dass es einfach nur rechen Fehler seitens des Professors waren oder er alte Zahlen wie hier benutzt hat. BWL Dieburg Professor Peter Hartmann Das die Uni so etwas einfach durchgehen lässt ist mir unbegreiflich. Die haben einen Job wie jeder andere auch und wenn sie im Xten Jahr mit ihrem Skript arbeiten und immernoch die selben Fehler drin haben, auf die sie schon 100 mal aufmerksam gemacht wurden, gehören die für mich einfach gefeuert. So das musste mal raus sry.

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Jetzt müsste man es lesen können.

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Vielen Dank für die super Antwort!! Da haben Sie auf alle Fälle mit Ihrem Statement bezüglich Ihrer Kompetenz nicht zu hoch gegriffen!! Ich habe mich nochmal durch die einzelnen Paragraphen gewühlt und hoffe jetzt, zumindest Ansatzweise die Zusammenhänge verstanden zu haben. Das ganze Thema ist schon ziemlich komplex eventuell hätte ich doch mal in die Vorlesung gehen sollen ;-). Naja ich bleibe auf alle Fälle dran und schau was geht. Also nochmal vielen Dank!!!!

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So ich habe eingesehen, dass ich die Frage zu ungenau gestellt habe und mich, wenn ich eine entsprechende Antwort möchte, auch an die Regeln hier zu halten habe.

Die Frage estelle ich im Rahmen meiner Klausurvorbereitung für das Fach Unternehmenssteuern.

Frage: Herr Schneider ist Einzelunternehmer und unterhällt mehrere wirtschaftliche Aktivitäten. Geben Sie für die nachfolgenden Fragestellungen immer die gesetzliche Grundlage an und begründen Sie anhand der gesetzlichen Formulierungen Ihren Lösungansatz.

Untersuchen Sie die gewerbesteuerlichen Fragestellungen. 1. Er betreibt ein Fillialunternehmen mit mehreren Teilbetrieben. Einen dieser Teilbetriebe verkauft er mit einem gewinn von 500,-. Muss dieser Gewinn als Bestandteil des Gewerbeertrages der Gewerbesteuer unterworfen werden? falls ja warum? und in welcher Höhe, falls nein=> warum nicht?

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solch vulgäre sprache werde ich nicht weiter kommentieren. wer sich an groß/kleinschreibung aufhängen möchte ist denke ich auch sonst kein enspannter zeitgenosse.

wieder zum fachlichen... ich habe noch den §7 satz 2 gefunden nach dem der gewinn aus veräußerung nicht zum gewerbeertrag gehört sofern er auf eine natürliche person entfällt.

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hi,

also ich glaube ich habe mir die frage gerade selbst beantwortet.

"Bei der Lohnsteuerberechnung werden die steuerklassenabhängigen Pauschalen und Freibeträge abgezogen und vom verbleibenden zu versteuernden Einkommen die Einkommensteuer ermittelt." ist das der einzige unterschied?

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ups :-) tennisschläger!!!!!

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wenn du mit dem online pokern anfangen möchtest und erfolgreich sein willst würde ich dir auf alle fälle eine online-pokerschule empfelen die 500$ schön und gut nur kann man die als normalsterblicher nicht mal ansatzweise freispielen, da der bonus sehr schnell verfällt und man unglaublich viel spielen müsste ich habs noch nicht mal ansatzweise gepackt und habe zu dem zeitpunkt 0,25/0,50 blinds big stack oder 10€ sit and goes gespielt als multitabler d.h. zeitweise 9-12 tische gleichzeitig!! die angebote der pokerschulen sind besser und es werden meistens noch lustige memberfreerolls plus eigenes cashback system angeboten hier mal 2 links sind meine referer links also wenns dir zusagt bitte über den link anmelden pokerstrategy ist besser in sachen content also pokervideos team speak coaching usw. pokerunlimited hat das bessere member system einfach aus dem grund weil es eine kleine community ist und statt paar hundert nur 10-50 leute bei den freerolls mitspielen

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