Du redest dir da etwas ein. Eine gültige Fahrerlaubnis für 125er besitzt du erst, wenn die Schlüsselzahl 196 in deinem B-Führerschein eingetragen ist. Fährst du trotzdem eine im öffentlichen Straßenverkehr, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ich denke, deine Verwirrung entstand aus Wunschdenken und der Verwechselung der Begrifflichkeiten: Fahren ohne Führerschein ist, wenn man den Führerschein nur vergessen hat (Ordnungswidrigkeit). Hast du hingegen gar keine Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat). Geldstrafe (theoretisch wäre sogar Haft möglich!), drei Punkte in Flensburg und außerdem zahlt keine Versicherung der Welt im Falle eines Unfalls, nicht mal die Haftpflicht. Und das kann richtig, richtig teuer werden. Tu dir den Gefallen und lass solche Dummheiten.

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