Rayman hat recht.Fällt der Drogenschnelltest positiv aus,kommst Du um eine Blutabnahme nicht herum (zur Klärung WAS da angeschlagen hat).Da bei einem positiven Ergebnis immer von ´Gefahr im Verzuge´ ausgegangen wird, ist fur die Blutentnahme auch keine richterliche Verfügung vonnöten.

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Verweise in dem Zusammenhang auf `Das ultimative Handbuch nutzlosen Wissens´ von Hanswilhelm Haefs,erschienen 1998 beim dtv. Kleine Kostprobe,S.97(v.313!): Die 10 Gebote zählen 279 Wörter,die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten von 1776 zählt 300 Wörter,die EG-Verordnung über den Import von Karamelbonbons zählt 25911 Wörter. Viel Spaß beim Lesen!

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