Strom und Gas wird ja i.d.R. nicht an den Vermieter gezahlt. Dass die Versorger für 6 Monate die Abschläge herabsetzen werden, halte ich eher für unwahrscheinlich, zumal die Differenz nicht sehr hoch sein wird und die Grundgebühren ohnehin weiterlaufen.
Eine Möglichkeit wäre es aber, wenn Ihr Euch untereinander einigt und bsw. vereinbart, dass für die Zeit der Abwesenheit des einen, der andere Bewohner den Verbrauch alleine bezahlt und nur die Grundgebühren geteilt werden. Der Verbrauch lässt sich ermitteln, wenn die Zähler am Anfang und am Ende des Zeitraums abgelesen werden. Wenn dann die Jahresabrechnung kommt, könnte so berechnet werden, wer wieviel zahlen muß.
Die Abschläge würden unverändert weiterlaufen.
Mit Nebenkosten an den Vermieter, soweit sie nach Verbrauch abgerechnet werden, könnte ebenso verfahren werden. Wird insgesamt weniger verbraucht als im Vorjahr, dürfte es ja bei der Endabrechnung eine Erstattung geben.
Flächenbezogene NK laufen natürlich ohnehin unabhängig von der Bewohnerzahl weiter.
Direkt nach Personenzahl wird meist nur der Müll abgerechnet. Ausschlaggebend ist dabei, was im Mietvertrag steht. Wenn dort 2 Personen angegeben sind, wovon ich ausgehe, weil es ja auch die korrekte Angabe wäre, wird normalerweise auch diese Zahl abgerechnet. Wenn der Vermieter sich darauf einlässt, Euch für diese 6 Monate weniger zu berechnen, würde das ja bedeuten, dass er den anderen Mietern gleichzeitig mehr als sonst berechnen müsste, da dann ja die Müllgebühren für diese Zeit auf eine geringere Personenzahl aufzuteilen wären. Spitzfindige Hausbewohner könnten dann auf die Idee kommen, zu fordern, dass ihnen ebenfalls weniger zu berechnen wäre, da sie 4 Wochen in Urlaub waren, der Ehemann auf Montage war, usw. usf., ob der Vermieter dies riskieren möchte ist zumindest fraglich. Verpflichtet ist er m. E. dazu nicht.