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gubheinicke

12.09.2011
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gubheinicke
12.09.2011, 14:52
Steuerbescheid zum 2. mal Einspruch möglich?

Hallo, ich habe im Mai meine Steuererklärung für 2010 abgegeben. Dabei habe ich als haushaltsnahe Dienstleistung die Rechnung meines Fliesenlegers beigelegt. Ich erhielt meinen Steuerbescheid im Juli ohne die Berechnung des Fliesenlegers, aber auch ohne irgendeinen Hinweis.

Nun habe ich mich belesen, dass Rechnung in Material und Macherlohn getrennt sein muss, so habe ich mir die Rechnung neu ausstellen lassen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich auch den Kücheneinbau steuerlich absetzten kann.

Nun habe ich dem Finanzamt einen Einspruch geschickt für die Fliesenlegerrechnung und habe gleichzeitig eine Änderung beantragt für die Rechnung des Küchenstudios.

Mir ist nun der Steuerbescheid erneut zugegangen, aber es wurde die Rechnung des Küchenstudios nicht berücksichtigt. Kann ich nun erneut einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen gub

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Antwort
von gubheinicke
12.09.2011, 17:04

Wenn ich den 2. Einspruch einlege, muss ich dann noch mal die Belege beilegen, die hat ja das Finanzamt noch. Danke gub

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