Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Reform im Gesundheitswesen - haltet Ihr die Idee des Primärarztsystems für sinnvoll?
    • Ist das Leben wirklich so?
    • Was ist die beste Serie aller Zeiten?
    • Warum gibt es keinen Weltraumtourismus auf dem Mond?
    • Wie viele Menschen verstehen dich wirklich?
    • Geld sparen - wie schafft ihr das?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Weltraum & Raumfahrt (mit Dr. Volker Kratzenberg-Annies) 🚀
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

gubheinicke

12.09.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
gubheinicke
12.09.2011, 14:52
Steuerbescheid zum 2. mal Einspruch möglich?

Hallo, ich habe im Mai meine Steuererklärung für 2010 abgegeben. Dabei habe ich als haushaltsnahe Dienstleistung die Rechnung meines Fliesenlegers beigelegt. Ich erhielt meinen Steuerbescheid im Juli ohne die Berechnung des Fliesenlegers, aber auch ohne irgendeinen Hinweis.

Nun habe ich mich belesen, dass Rechnung in Material und Macherlohn getrennt sein muss, so habe ich mir die Rechnung neu ausstellen lassen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich auch den Kücheneinbau steuerlich absetzten kann.

Nun habe ich dem Finanzamt einen Einspruch geschickt für die Fliesenlegerrechnung und habe gleichzeitig eine Änderung beantragt für die Rechnung des Küchenstudios.

Mir ist nun der Steuerbescheid erneut zugegangen, aber es wurde die Rechnung des Küchenstudios nicht berücksichtigt. Kann ich nun erneut einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen gub

...zum Beitrag
Antwort
von gubheinicke
12.09.2011, 17:04

Wenn ich den 2. Einspruch einlege, muss ich dann noch mal die Belege beilegen, die hat ja das Finanzamt noch. Danke gub

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel