Hallo, ich bin zwar kein Anwalt aber arbeite selber in einem Restaurant.

Wenn in einem Einstellungsgepräch die regelung von vorn herein so abgeklärt ist, ist diese Regelung zu akzeptieren, sonst hätte ein Arbeitsvertrag erst gar nicht unterschrieben werden müssen.Die Regelung ist außerdem super,denn wie gesagt ist das ganze Team eine Einheit. Wenn sie gegenüber den Gästen auch sagt sie wolle kein Trinkgeld weil sie nicht teilen möchte mit den anderen ist das sehr schädlich für das geschäft. und sollte sie das auch den Gästen gesagt haben, dass sie das Geld teilen muss aber nicht will, ist das die weitergabe von internen informationen und bestimmt abmahnbar. dies sollte ihr dann zu denken geben.

Aber wie gesagt ich bin kein anwalt. Hoffe ich konnte helfen

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Hallo ich weiß zwar nicht wie deine Kneipe so aufgebaut ist.( Also ob es dort auch typische Bayernschmankerl gibt und so...)

Aber ich hätte einige Vorschläge :

  • zur Lederhose´n
  • (zum) Kuhschwanz
  • Zapfanlage

P.S würde mich über eine Einladung freuen , wenn einer meiner Vorschläge ausgewählt wird :)

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