Hallo! Mit der Vaterschaft erstmal ruhig bleiben. wenn es doch noch andere potentielle Väter gibt, warte ab, bis das Kind geborn ist und lass einen Vaterschaftstest machen. Da weißt Du es. Bis dahin lass Dich nicht unter Druck setzten. Was Deine Insolvenz angeht: Wenn Du offiziell in der Privatinsolvenz bis, darfst Du keinen Vergleich mir einem oder allen Gläubigern eingehen. Sonst sind Deine drei Jahre "Wohlverhalten" zum Teufel. Geh am besten mal zur Schuldnerberatung. Die Caritas macht das konstenlos. Da wirst Du kompetent beraten und hat dann auch da Klarheit. Sieh zu, dass Du Deine Ausbildung ordentlich abschließt und einen vernünftigen Arbeitsplatz findest. Dann kannst Du später (wenn Dudoch der Vater bist) auch was für Dein Kind tun.
Deine Frage kann ich so auch nicht beantworten. Aber an Deiner Stelle würde ich einfach mal beim Studentensekretariat der Uni in Stuttgart anrufen. Dort bekommst Du dann auch eine Antwort, auf die Du Dich verlassen kannst.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind form-, frist- und vor allem Zwecklos. Wenn Du einer Behörde wirklich einheizen willst, solltens Du Dich an den Petitionsausschuß des Landtages in Deinem Bundesland wenden. Schildere den gesamten Sachverhat ausführlich - aber unbedingt sachlich bleiben! Der Petitionsausschuß fordert dann beim Finanzamt die gesamten Akten an. Das ist den Leuten unangenehm, denn es macht Arbeit und es befasst sich jemand mit Deinem Fall, der nicht mit den entsprechenden Beamten schon im gleichen Kindergarten war. Denn der Petitionsausschuß wendet sich nicht an das Finanzamt, sondern fordert die Akten über das Finanzmnisterium an. Wenn man dann Handlungsbedarf sieht, wird Dir geholfen.
Die Berufsgenossenschaft ist eine Unfallversicherung für die Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht trifft also grundsätzlich jeden Arbeitgeber, d.h. jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ist z.B. bei einer Ein-Mann-GmbH der einzige Gesellschafter auch der einzige Mitarbeiter (also der Geschäftsführer) entfällt die Meldung bei der BG. Beschäftigt jemand einen Arbeitnehmer, muss dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sonst drohen, wenn der AN während der Arbeits oder auf dem Weg dort hin oder nach Hause einen Unfall erleidet, enorme Schadensersatzansprüche gegen den AG. Die Gemeinde meldet übrigens nicht bei der BG an. Der Jahresbeitrag zur BG richtet sich dann nach dem durchschnittlich vom Betrieb an alle Mitarbeiter ausgezahlten Bruttolohn und einer s.g. Gefahrenklasse, d.h. ein unfallträchtiger Betrieb (z.B. Dachdecker) muss einen höheren Beitrag pro Euro Bruttolohn zahlen als ein reiner Bürobetrieb, z.B. ein Steuerberater oder Anwalt.
Kommt darauf an! Ging die (unbezahlte!) Ware kaputt, was es eine vorsätzliche Sachbeschädigung - die ist strafbar. Wurde die Ware nicht beschädigt, war Deine Reaktion höchstens unbeherrscht - dann war das nicht Strafbar. Im ersten Fall hätte die Verkäuferin die Polizei rufen können - aber wozu? Wenn Du in dem Laden nicht bekannt bist, hätte die Polizei auch nichts machen können, die Verkäuferin hätte Dich allerdings bis zum Eintreffen der Polizei selber festhalten können, notfalls sogar mit Gewalt - das nennt man dann eine Zivielfestnahme. Wenn Dir das in diesem Geschäft öfter passiert, würde ich an Deiner Stelle da einfach nichts mehr kaufen.
Am Besten gehst Du zur Schuldnerberatung, die gibt es kostenlos bei der CARITAS. Dort sitzen Profis, die genau wissen, was sie und Du beachten müssen. Dannbist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und machst keine Fehler.
Dir kann erstmal nichts passieren - die Sozialbeiträge schuldet Dein Arbeitgeber. Wenn der die Beiträge nicht abführt, macht er sich strafbar. Wenn Du also den Verdacht hast, dass Dein AG mehr in die eigene Tasche wirtschaftet, als erlaubt, kannst Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen, ob die Beiträge für Dich abgeführt werden. Wenn nicht, wird Deine KK alles nötige unternehmen.
Das Du kein Geld für einen Anwalt hast, ist in Deinem Fall kein Problem! Wenn Du BAföG bekommst, nimmst Du Deinen BAföG-Bescheid, gehst zum nächsten Amtsgericht. Dort beantragst Du beim Rechtspfleger Prozeßkostenhilfe. Welcher Rechtspfleger für einen PKH-Antrag zuständig ist, sagt Dir der Justizwachtmeister am Eingang zum AG. Damit kannst Du Dir dann frei einen Anwalt aussuchen und beauftragen. Du musst übrigens auch ALLE Unterlagen mitnehmen, die mit dem Fall zu tun haben.
Absetzen ja, als Werbungskosten nein. Werbungskosten sind ale Aufwendungen, die mit dem Erlangen oder Erhalt einer Arbeit zusammenhängen - Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zum Beispiel. Wenn der Kopierer betrieblich genutzt wird, sind die Anschaffungskosten betreiblicher Aufwand. Dann hängt es vom Preis ab, wie das Gerät abgesetzt wird: bis 150 € wird er sofort als Aufwand verbucht, von 150 € bis 1000 € ist er ein s.g. GWG und wird über 5 Jahre linear, d.h. jedes Jahr zu gleichen Teilen abgeschrieben. Über 1000 € ist es ein s.g. Anlagegut - die Abschreibung richtet sich dann nach einer Liste, die Du über das Internet abrufen kannst. Bei Bürogeräten sind das in der Regel auch 5 Jahre.