natürlich besteht die Gewährleistung 2 Jahre! Egal wie preiswert er angeboten wurde. Natürlich ist es selten, dass man einen Artikel für einen so geringen Preis reklamiert. Aber das Recht vom Verbraucher ist es. Was § 363 BGB in der Aufzählung verloren hat ist mir ein Rätsel. Bei $$ 446, 476 BGB geht es nur darum, dass der Verbraucher die ersten 6 Monate nach Warenübergang nicht beweisen muss, dass der Mangel nicht durch einen falschen Gebrauch seinerseits aufgetreten ist. Da es anscheinend schon ein Jahr her ist, musst du wohl jetzt beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. Also ein Fehler in der Herstellung oä. und deshalb der Fehler aufgetreten ist.

Seine Interpretation ist vollkommen haltlos.

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direkt drauf ansprechen. Habe erst gestern erlebt, dass auch Menschen, die alles abstreiten dann doch was zugeben. Ich war erstaunt. Und auch das ist erst mal ne Basis. Zumindest erkennst du an ihrem Verhalten ob du Recht hast mit deiner Vermutung oder nicht.

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Prospekte anschauen und billig einkaufen gehen. Aber du Glückskeks: 250 € Miete. Echt krass staun

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Ich glaube das kann die nur Eigentümerversammlung selbst regeln. Im Gesetz steht dazu nichts.

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bist du auf der Suche nach Obkjekten oder wird dein Haus versteigert? Aber es gibt Makler die für dich suchen. Musst halt dafür bezahlen.

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§ 164 I BGB Dabei ist es egal ob dein Bekannter, offen gelegt hat ob er den Scanner für dich oder ihn gekauft hat. Es ist ein Alltagsgeschäft gewesen. Dem Verkäufer war es egal, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Dein Bekannter hat also in deinem Namen gehandelt. Du bist der Vertragspartner und hast den Garantieanspruch.

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der Vertrag ist noch schwebend unwirksam. Du musst also noch nicht bezahlen. Aber wenn die auf ihrer Forderung bestehen, werdens deine Eltern wohl früher oder später rausfinden. Vielleicht solltest du mit deiner Mama reden. Damit sie den Erotikseiten- Betreiber mitteilt, dass sie den Vertrag nicht genehmigen wird. Dann bist du fein raus.

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die Bank wird dich nicht aus der Finanzierung lassen, wenn du die Sicherheit abgibst. Also könntest du entweder versuchen deinen Miteigentumgsanteil zu verkaufen (als Käufer wären dann wohl nur Vater oder Schwester interessiert) oder du beantragst beim Versteigerungsgericht die "Aufhebung der Gemeinschaft". Dann hätte am Ende keiner mehr Eigentum an dem Haus. Den eErlös würde die Bank erstmal erhalten und dann kann man nur hoffen, dass es für die Rückzahlung des Kredites ausreicht.

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Wenn der Vater schon tot ist, dann erben die Kinder alles. Wenn ihr ausschlagen wollt (was ich nach der Erzählung auch favorisieren würde) könnt ihr auch zum Amtsgericht (jedes) gehen. Wenn ihr gemeinsam hingeht und gemeinsam ausschlagt, kostet es auch nur einmal (liegt so im Bereich von 10- 20 €)

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natürlich. Sie hat die elterliche Sorge für dich (davon gehe ich doch mal aus) und damit auch die Vermögenssorge. Diese Regelung hat das Gesetz getroffen, damit Kinder ihr Sparvermögen nicht für irgendwelchen Blödsinn ausgeben. Vertrau deiner Mutter einfach, sie weiß besser wofür du das Geld nochmal bruachen wirst

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natürlich darfst du- auch ohne Zustimmung des Ehegatten- das Auto verkaufen. Ihr seit ja keine Gesamthandsgemeinscht. Ihr müsst das nur beim Zugewinnausgleich berechnen. Und natürlich ist es besser, sich mit dem Ehegatten nicht zu verstreiten. Sonst wird das SCheidungsverfahren nur noch komplizierter und vor allem langwieriger ud teurer

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nach meiner Ansicht steht es dir automatisch zu. Allerdings kann es ja nicht schaden dich mal beim Inso- Verwalter anzumelden (vielleicht hat er dich auch einfach vergessen ;) )

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es tut mir leid dir das mitzuteilen, aber Fristen gibt es wirklich nicht. Und noch ist nicht all zu viel Zeit vergangen. Du musst wohl abwarten.

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Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben worden. Und nun läuft das Restschuldbefreiungsverfahren. Nach einem Jahr (?) ist man dann schuldenfrei (wenn der Schuldner alle seine Obliegenheiten - Erwerbstätigkeit, Mithilfe usw) erfüllt hat)

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mit der Insolvenzeröffnung ist ihr ganzes Vermögen zur Insolvenzmasse geworden (also auch das Auto). Sie darf gar nichts mehr damit (rechtswirksam) machen (nicht verkaufen, verschenken und sonstiges. Ihr könntet dem IV Bescheid sagen das ihr ein gutes Angebot für das Auto habt damit er es dann verkaufen kann. Wenn du ein neues Auto kaufst ist das für ihr Verfahren egal, denn das Auto ist dein Eigentum. Das Geld müsst ihr auf alle Fälle abgeben, aber das ist doch auch ganz normal. Sie hat Schulden und die müssen beglichen werden. Es ist ja schon eine große Hilfe das in 7 Jahren die restlichen Schulden erlassen werden.

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schick die Kontoauszüge nochmal hin und drohe damit das du einen Anwalt einschaltest, falls sie dir weiter REchnungen schicken. Ich denke diese Forderung ist auch schon längst verwirkt- wer nach 2 1/2 Jahren sich zum ersten mal wieder meldet- wegen so einer geringen Forderung. Und zum 2. muss man bei der 1. MAhnung keine MAhngebühren zahlen, weil man erst mit der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wird.

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grundsätzlich haftet die Bank, es sei denn sie beweist dir, dass du nicht vorsichtigt genug mit deinen DAten umgegangen bist zB anderen Leuten deine PIN verraten hast. Meistens zeigen sie sich aber kulant (bei MAnipulationen am Bankautomaten)

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du hast ein verbindliches Angebot abgeben. Der Vertrag ist also wirksam geworden. Als uns das passiert ist, mussten wir Storno- Gebühren zahlen.

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den müsstest du nicht extra zahlen. Das ist im Kindergeld mit drin- aussergewöhnliche Dinge. Aber wenn dus zahlen kannst- da muss ich chicablue Recht geben- dann zahl. Es geht um das Wohl deines Kindes

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ganz normal über das Einwohnermeldeamt (hat Österreich was vergleichbares) in Österreich. Ich denke die deutsche RA- Zulassung ist irrelevant. Denn er dürfte - meines Erachtens- mit der deutschen RA- Zulassung auch in Österreich nicht praktizieren.

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